Sitzung: 09.04.2015 Bürgerschaft
Der Präsident der Bürgerschaft informiert wie folgt:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben hat sich gemäß Beschluss 2015-VI-01-0149 mit dem Sachantrag zur Umsetzung des Leitbildes der Hansestadt Stralsund befasst.
Im Ergebnis seiner Sitzung vom 25.03.2015 empfiehlt der Ausschuss nach ausführlicher Beratung das Ansinnen nicht weiter zu verfolgen. Es bestehe angesichts der dargelegten Argumente zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf für eine Anpassung des Leitbildes.
Der Schriftsatz hierzu liegt den Fraktionen und Einzelmitgliedern der Bürgerschaft vor. Der Präsident bittet um Kenntnisnahme und betrachtet den Verweisungsbeschluss als umgesetzt.
Seitens des Amtes für Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing wurde zum Bürgerschaftsbeschluss 2014-VI-05-0208 mitgeteilt, dass der Antrag der Hansestadt Stralsund auf Anerkennung als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ mit Datum vom 17.03.2015 beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V zur Prüfung eingereicht wurde.
Eine Antwort steht noch aus.
Herr Paul berichtet, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht für den Zeitraum „01.01.2014 bis 31.12.2014“ erstellt wurde.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde er am 04.03.2015 vorgelegt. Die Fraktionen erhielten den Bericht ebenfalls, für die Einzelbürgerschaftsmitglieder liegt er im Büro des Präsidenten zur Einsichtnahme aus.
Der Präsident gibt weiter bekannt, dass Herr Nico Völker als sachkundiger Einwohner seine Mandate im Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung sowie im Aufsichtsrat der SES mbH mit Wirkung zum 19.03.2015 niedergelegt hat. Anträge zu Nachbesetzungen liegen zur heutigen Sitzung vor.
Abschließend informiert Herr Paul, dass das Mitglied der Bürgerschaft Herr Matthias Laack gegenüber dem Oberbürgermeister Akteneinsicht für den Vertrag der Hansestadt Stralsund mit dem Großmarkt Rostock beantragt hat.
Herr Paul informiert an dieser Stelle über dieses Begehren und verweist darauf, dass den Bürgerschaftsmitgliedern dieser Antrag bereits vorab zur Kenntnis gegeben wurde.
Er weist weiter darauf hin, dass Anträge auf Akteneinsicht nach § 34 Abs. 4 KV M-V zwar an den Oberbürgermeister zu richten, jedoch in der Bürgerschaft zu stellen sind.