Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung (B0005/2015) wird wie folgt geändert:
I. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beauftragt und bevollmächtigt den Oberbürgermeister, in Kenntnis des Eckwertepapiers – Theater und Orchester im östlichen Landesteil (Anlage 1) und nach den dort festgelegten Prämissen in Abstimmung mit den beiden anderen Gesellschaftern der Theater Vorpommern GmbH Verhandlungen mit dem Land und den Gesellschaftern der Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/ Neustrelitz GmbH zu führen mit dem Ziel, die Möglichkeiten und Detailfragen für eine Fusion zum Staatstheater Nordost zu eruieren. Dabei sind insbesondere folgende Themen zu berücksichtigen:
- Bei der Gestaltung der neuen Gesellschaft "Staatstheater Nordost" ist eine ausgewogene Verteilung des Spielplans auf die Theaterstandorte, entsprechend ihrer Förderung, angemessen zu berücksichtigen.
- Das bisherige Niveau der Zusammenarbeit der Theater mit den Schulen und Kindergärten soll aufrechterhalten und festgeschrieben werden.
- Die technologische Ausstattung der unterschiedlichen Standorte ist bei der zukünftigen finanziellen Beteiligung der Gesellschafter bzw. der Verteilung der finanziellen Lasten sowie der Ausgestaltung der Gesellschaft angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere die zentralen Werkstätten müssen auch tatsächlich an einem zentral gelegenen Ort angesiedelt sein.
- Die Aufarbeitung der Gebäudesituation bzw. des Sanierungsstaus dürfen der neuen Gesellschaft nicht als Aufgabe übertragen werden.
- Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit sind nicht nur die Personalkosten, sondern auch die Sachkosten, insbesondere die technologische Umsetzbarkeit und die Mobilitätsanforderungen, zu untersuchen.
- Der Bestand von 420 Personalstellen im neuen Staatstheater wird vom Land bis zum Jahr 2022 garantiert und finanziell mitgetragen.
- Sollte das Land als Mehrheitsgesellschafter bzw. Gesellschafter mit einer dominierenden Stellung an der neuen Theaterstruktur beteiligt werden, so ist darauf zu drängen, dass den übrigen Gesellschaftern jeweils Minderheitenrechte, wie z.B. ein Veto-Recht, Einberufungsrecht zu Gesellschaftersitzungen etc., eingeräumt wird. Es soll außerdem über eine grundsätzlich gleiche Beteiligung der bisherigen Träger an der neuen Gesellschaft verhandelt werden. Die zukünftige Verteilung der finanziellen Lasten auf alle Gesellschafter soll entsprechend ihrer Beteiligung erfolgen.
- Zur langfristigen Finanzierbarkeit der neuen Theaterstruktur, darf das Land sein Engagement nach dem Jahr 2020 nicht auf einen Festbetrag festschreiben, sondern soll sich mit einer Dynamisierung der Landesmittel an der Finanzierung beteiligen.
- Soweit die im Eckwertepapier aufgezeigte Finanzierungslücke von 3,3 Mio. Euro höher ausfällt, übernimmt das Land auch die übersteigenden Kosten.
- Für die Nachhaltigkeit einer neuen Theaterlandschaft ist ein klarer Sanierungsplan mit festen Terminen zu erarbeiten, bei dem u. a. auch die technische Ausstattung auf den Stand der Zeit gebracht wird. Die Kosten hierfür trägt das Land.
- Die Kosten zur Schaffung einer neuen Struktur für die Vorpommersche Landesbühne Anklam (VLB) dürfen nicht zu Lasten der übrigen Theaterlandschaft im östlichen Landesteil gehen.
- Es ist die Vereinbarkeit mit dem Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Stralsund für den Zeitraum 2015 -2020 sowie die Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg Vorpommern und der Hansestadt Stralsund zu beachten.
II. Die
Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister parallel zu den Verhandlungen zu
prüfen, ob eine Autonomie des Theaters Vorpommern, bspw. auf Basis des
Städtetheatermodells, über das Jahr 2016 hinaus möglich ist.
Sollte dieses Modell die Voraussetzungen des Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur erfüllen, d.h. sich als eine „nachgewiesen nachhaltig
tragfähige wirtschaftliche Perspektive“ erweisen, ist eine mit dem Ministerium
abgestimmte Vorlage dem zeitweiligen Ausschuss zur Neustrukturierung der
Theater Vorpommern GmbH zur Entscheidung vorzulegen.