Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einreicher:

Herr Wolfgang Häusler

 

 

 

Frage:

„Mit den Ausbaumaßnahmen von  Straßen werden auch – meist nicht benutzungspflichtige – Radwege angelegt.

Den Fall Frankenwall nordseitig möchte ich hinterfragen bzw. kritisieren. Warum wurden die im Zuge  des Radweges von der Wasserstraße Richtung Karl-Marx-Straße querenden Badstüberstraße, Priegnitz, Blauturmstraße, Fischergang, Lobshagen, Marienchorstraße nicht in der gleichen nutzerfreundlichen Befestigung, sondern in üblem Pflaster mit Bordkanten ausgeführt? Jeder Radler, der diesen Weg benutzt wird sich ärgern.

In der üblichen Radwegebefestigung ausgeführt hätte das aus meiner Sicht sogar den Vorteil, dass das Vorrecht der Radler zusätzlich zu der Beschilderung verdeutlicht würde.

 

Weiterhin möchte ich fragen, warum während der gesamten Bauzeit des Carl-Heydemann-Ring zwischen Alte Richtenberger Straße und Damaschkeweg die Ampel trotz mehrerer Anfragen von mir in Betrieb geblieben ist. Die mir von der zuständigen Mitarbeiterin gegebene Antwort, dass die Ampel aus Gründen der Schulwegsicherung nicht abgeschaltet werden kann, halte ich für total aus der Luft gegriffen, das traf hier an keiner der freien Straßenzufahrten zu. Die Kosten für Betrieb und Wartung der Ampel in der Bauzeit dürften zwar nur maximal 4000 Euro betragen, pro Minute wurden aber geschätzt 15 Fahrzeuge, also täglich 1000 Fahrzeuge sinnlos angehalten.

 

Am C.-Heydemann-Ring wurde erfreulicherweise auf die Pflasterung an der Bordkante verzichtet, der Erfolg ist eine Kostenreduzierung beim Straßenbau und die Bauzeitverkürzung durch Wegfall des zeitaufwändigen per Hand versetzten Pflasters. Das erhoffe ich mir auch bei künftigen Baumaßnahmen.

 

Der Wegfall der Bordkanten – dafür lieber Entwässerungsmulden würde den Straßenbau insgesamt nutzerfreundlicher - und in kürzerer Bauzeit ausführbar -machen.  Die Straßen in der Altstadt würde ohne Kanten über  2 cm Höhe eine freundlichere Nutzung bedeuten -  beispielsweise auch für Rollstuhlfahrer.

 

Die beiden letzten Punkte bitte ich nur als Denkansatz für die Mitglieder der Bürgerschaft zu verstehen, nicht als Fragen.“

 

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Gestaltung der Einmündungsbereiche erfolgte unter Berücksichtigung der historischen Gestaltung im Weltkulturerbe, so dass das Pflastermaterial bis an den Frankenwall heran wieder eingebaut wurde, auch wenn hierdurch Nachteile im Fahrkomfort für die Radfahrer entstehen.

 

Die Querung der Alten Richtenberger Straße im Kreuzungsbereich Carl-Heydemann-Ring ist Bestandteil der Schulwege für die Schulen und Kitas im Bereich der Tribseer Siedlung, so dass deshalb die Lichtsignalanlage im Betreib geblieben ist. Zudem hatte sich das Verkehrsaufkommen in der Alten Richtenberger Straße durch die Umfahrung der Vollsperrung im Carl-Heydemann-Ring über den Heuweg bzw. der Witzlawstraße erhöht, was den Bedarf einer durch eine LSA gesicherten Querungsmöglichkeit vergrößert hat.

 

Die letzten beiden Punkte werden als Denkansatz entgegengenommen.

 

Herr Häusler dankt für die Beantwortung und verzichtet auf eine Nachfrage.