Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

I. Die Verwaltung der der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, beginnend mit dem Monat Januar 2015 einen monatlichen Bericht zur Asylbewerber-Problematik zu erarbeiten und diesen auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen.

 

Der Bericht soll folgende Punkte berücksichtigen

1. Die Zahl der sich auf dem Gebiet der Stadt Stralsund jeweils aufhaltenden Asylbewerber (gegliedert nach dem Ort der Gemeinschaftsunterkunft oder den Orten, in denen Asylbewerber „dezentral“ untergebracht sind, der jeweiligen Zahl der Asylbewerber, differenziert nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter);

 

2. die Höhe der Monatspauschale, die die Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft/von Gemeinschaftsunterkünften erhalten;

 

3. die jeweilige Zahl der geduldeten Asylbewerber gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (gegliedert nach Duldungsjahr, Duldungsmonat, Staatsangehörigkeit und Anzahl mit Angabe von Geschlecht und Alter);

 

4. die Zahl der Asylbewerber, die die Stadt im jeweiligen Monat zugewiesen bekommt/bekam (mit dem jeweiligen Zeitpunkt und der jeweils zugewiesenen/zu erwartenden Zahl der Asylbewerber, differenziert nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter);

 

5. Angaben zur Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung und den betroffenen Bürgern in jenen Wohnblöcken/-häusern, die Asylbewerber zugewiesen bekommen bzw. bekommen haben, wobei nachstehende Fragen zu berücksichtigen sind:

a) Wann genau erfolgte die Information der Bürgerinnen und Bürger über die beabsichtigte Unterbringung von Asylbewerbern?

b) Wie wurde die Information der Bürgerinnen und Bürgern über das Vorhaben der Zuweisung von Asylbewerbern sichergestellt (Belege mittels aussagekräftiger Dokumente)?

c) Inwieweit wurden die Bürgerinnen und Bürger in der Angelegenheit angehört und wie wird die Bürgerbeteiligung sichergestellt?

d) Wie viele Einwände und/oder Beschwerden gingen bei der Verwaltung ein und welche Reaktionen erfolgten?

e) Inwieweit wurde von der Stadtverwaltung ein Sicherheitskonzept erarbeitet, um die Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Beeinträchtigungen, vor allem Straftaten seitens der Asylbewerber, zu schützen?

f) Inwieweit wurden Altmieter zum Auszug aus ihren Wohnungen aufgefordert, um Platz für Asylbewerber zu schaffen?

g) Mit welcher offiziellen Begründung geschah dies?

h) Inwieweit war die kommunale Verwaltung bei der Wohnungssuche behilflich?

i) Wie viele Altmieter wohnen noch in den jeweiligen Gebäuden, in die Asylbewerber eingezogen sind?

 

6. Auflistung der Kosten für:

a) die Herrichtung von Wohneinheiten und/oder Reparaturen / Instandhaltungsmaßnahmen in der Gemeinschaftsunterkunft/in Gemeinschaftsunterkünften;

b) so genannte notwendige Leistungen (einschließlich Unterkunftskosten), die die Kommune gemäß § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz in Verbindung mit § 5 Zuwanderungszuständigkeits-Landesverordnung vom Land erstattet bekommt;

c) diejenigen Personen, die aus so genannten humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel nach § 25 (5) Aufenthaltsgesetz erhalten haben und die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen (unter Angabe von Zahl, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht);

d) Kosten für Sprachmittler und Deutschkurse;

e) Leistungen der Krankenhilfe gemäß Asylbewerberleistungsgesetz.

 

7. Straftaten und „Verhinderungsgründe“ für eine Abschiebung:

a) Straftaten, die durch Asylbewerber verübt worden sind (mit Angabe von Datum/Zeitraum, Ort, Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand, Zahl und Nationalität der Tatverdächtigen, angestrengten Verfahren und Ausgang der Verfahren);

b) behördlicherseits ergriffene Maßnahmen, um Straftaten durch Asylbewerber entgegenzuwirken;

c) Art und Ausmaß der von Asylbewerbern verursachten Schäden in Gemeinschaftsunterkünften und/oder Wohneinheiten der „dezentralen Unterbringung“ (unter Angabe von Ort und Angabe von Schäden);

d) Zahl der Fälle von „Verhinderungsgründen“ für eine Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern (z.B. „untergetaucht“, Renitenz, „nicht reisefähig“ oder Vaterschaftsanerkennungen für Kinder durch Personen, die einen Aufenthaltstitel für die BRD besitzen, unter Angabe von Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht).

 

II. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung der Hansestadt Stralsund werden weiterhin beauftragt, gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern sowie im Deutschen Städte- und Gemeindetag politischen Druck aufzubauen, indem nachstehende Forderungen gestellt werden:

1. Wiedereinführung der stationären Grenzkontrollen zu den Republiken Polen und Tschechien;

2. keine dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern in Wohnungen, um bei diesen erst gar nicht das Gefühl aufkommen zu lassen, sich in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft niederlassen zu können;

3. Rückkehr zum Sachleistungsprinzip bei der Versorgung von Asylbewerbern, um die Attraktivität der BRD als Zufluchtsland zu verringern;

4. Wiedereinführung der Residenzpflicht, mit der die Asylbewerber hinsichtlich ihres Bewegungsspielraumes auf einen Kreis / eine kreisfreie Stadt beschränkt werden;

5. Einführung von Asyl-Schnellgerichten (Bearbeitung eines Asylantrags innerhalb von 48 Stunden) nach dem Schweizer Vorbild; zu diesem Zweck eine Verbesserung der personellen Ausstattung des Verwaltungsgerichts Schwerin mit Richtern;

 

6. Änderung der gesetzlichen Vorgaben, vor allem des Aufenthaltsgesetzes, aus dem die Möglichkeit der „Duldung“ („vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“/§ 60a) ersatzlos zu streichen ist;

7. sofortige Abschiebung abgelehnter Asylbewerber;

8. Abschaffung des einklagbaren Grundrechts auf Asyl.

 


Herr Arendt begründet den Antrag ausführlich.

 

Der Präsident stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:     


Mehrheitlich abgelehnt