Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.           

die im Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport erarbeitete Richtlinie „Namensrechtspacht von Sportstätten im Rahmen der Sportförderung“, vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch das Innenministerium, in eine neue Satzung zu wandeln und dann anzuwenden (siehe Anhang).

 

2.           

losgelöst aus dem parallel laufenden Verfahren zur Erarbeitung einer Satzung „Namensrechtspacht von Sportstätten im Rahmen der Sportförderung“, ein Interessenbekundungsverfahren für die Pacht des Namensrechtes am Stadion der Freundschaft durchzuführen.

Zur Angemessenheit der Mindestanforderungen der Pachtkonditionen, welche die

Grundlage für eine Interessenbekundung darstellen, werden eine Vertragslaufzeit von

mindestens drei Jahren und ein Pachtzins von mindestens 30.000 € je Pachtjahr

festgesetzt. Der weitere Ablauf erfolgt entsprechend dem erarbeiteten Verfahrensweg

des Ausschusses für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport (siehe Anhang).

 


Herr Hofmann verweist auf den Änderungsantrag und begründet diesen ausführlich.

 

Frau von Allwörden hält es für wichtig anzumerken, dass das Geld des Sponsors sowohl dem Verein als auch der Sportstätte zugutekommt. Das Geld gelangt nicht in den städtischen Haushalt.

 

Frau Steffen dankt allen Beteiligten, die an der kurzfristigen Erarbeitung der Richtlinie mitwirkten.

 

Herr Paul stellt den Änderungsantrag wie folgt zur Abstimmung:    


Mehrheitlich beschlossen