Sitzung: 04.03.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Frau
Lewing bittet Herrn Bents um Ausführungen zum vorgewiesenen Prüfplan 2015.
Herr
Bents informiert, dass es im Berichtszeitraum zu einer wesentlichen
Beanstandung gekommen ist. Diese betrifft den Verwendungsnachweis „Gorch Fock
I“, Die erfolgte Auftragsvergabe erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 49 der
Kommunalverfassung M-V. Es lag zu diesem Zeitpunkt weder eine gesetzliche noch
eine vertragliche Pflicht insoweit vor, noch diente dieselbe der Weiterführung notwendiger, unaufschiebbarer
Aufgaben. Somit durfte der Auftrag für das Gutachten
nicht ausgelöst werden.
Auf die Frage von Herrn Rickmann, welche rechtlichen Konsequenzen für die Hanse-stadt dadurch entstehen könnten, antwortet Herr Bents, dass dies in der Verantwortung des Zuwendungsgebers liegt.