Frau Lewing bittet Herrn Bents um Ausführungen zum vorgewiesenen Prüfplan 2015.

 

Herr Bents informiert, dass es im Berichtszeitraum zu einer wesentlichen Beanstandung gekommen ist. Diese betrifft den Verwendungsnachweis „Gorch Fock I“, Die erfolgte Auftragsvergabe erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 49 der Kommunalverfassung M-V. Es lag zu diesem Zeitpunkt weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Pflicht insoweit vor, noch diente dieselbe der Weiterführung notwendiger, unaufschiebbarer Aufgaben. Somit durfte der Auftrag für das Gutachten nicht ausgelöst werden.

 

Auf die Frage von  Herrn  Rickmann,  welche  rechtlichen Konsequenzen für die Hanse-stadt dadurch entstehen könnten, antwortet Herr Bents, dass dies in der Verantwortung des Zuwendungsgebers liegt.