Frau Lewing bittet Herrn Bents um Ausführungen zum Mitwirkungsverbot.

 

In Auswertung der letzten Sitzung kann Herr Bents nach eigener Recherche keine Befangenheit für die Mitglieder des Ausschusses Frau Kraska-Röll und Herrn Rickmann feststellen. Er begründet das mit dem Fehlen einer unmittelbaren Wirkung der Entscheidung des Gremiums. Es erfolgt lediglich eine Zustimmung zum Bericht. Der unmittelbare Vollzug liegt in der Verantwortung des Oberbürgermeisters. Herr Bents weist daraufhin, dass dies nur für diese Entscheidung innerhalb dieses Ausschusses gilt.

 

Darüber hinaus ist es nicht möglich, dass befangene Ausschussmitglieder im nichtöffentlichen Teil der Sitzung im Raum verbleiben können.

 

 

Frau Lewing erteilt Herrn Wiegert das Wort.

 

Herr Wiegert verliest einen Bericht über die Prüfung des Arbeitspaketes 31 „Wertpapiere, Umlaufvermögen, Bank, Kasse“.

 

 

Die Ausschussmitglieder bitten darum, dass dieser Bericht allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wird.