Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Frau Schultz zu Beginn einige Ausführungen zur Entstehung des Stadtkleingartenkonzeptes. Die Erarbeitung erfolgt in drei Teilen, getrennt nach Stadtgebieten.

Der erste Teil umfasst 19 Kleingartenanlagen in den Stadtgebieten Tribseer und Langendorfer Berg und wurde 2013 beauftragt. Die Erarbeitung ist fast abgeschlossen. Die Beteiligung der Kleingärtner steht noch aus.

 

Der zweite Teil des Stadtkleingartenkonzeptes umfasst 26 Kleingartenanlagen in den Stadtgebieten Knieper und Grünhufe. Im Jahr 2014 erfolgte dafür die Bestandsaufnahme und in 2015 sollen die übrigen Planungsschritte folgen.

 

Der dritte Teil umfasst die 14 Kleingartenanlagen in den Stadtgebieten Franken, Lüssower Berg und Süd. Die Bearbeitung erfolgt im Jahr 2015.

 

Das Kleingartenentwicklungskonzept wird in folgenden Schritten erstellt:

a)      Bestandsaufnahme

b)      Bewertung

c)      Formulierung von allgemeinen Entwicklungszielen und

d)      Darlegung von konkreten Maßnahmen für die jeweiligen Kleingartenanlagen

 

Herr Lindner fragt, wer Mitglied der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist.

 

Frau Schultz antwortet: Mitglieder des Stadtkleingartenausschusses, des Kreisverbandes, der REWA, der Stadtwerke und verschiedene Abteilungen der Stadtverwaltung.

 

Herr Nitschke fragt nach den Zielen des Kleingartenentwicklungskonzeptes.

 

Frau Schultz antwortet:

Das Kleingartenentwicklungskonzept wird für einen Planungszeitraum von 15 Jahren aufgestellt. Es soll zur Erhaltung und Sicherung des Kleingartenwesens in der Hansestadt Stralsund in Verbindung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen. Dabei werden die vorhandenen Bedingungen und die sich schon jetzt abzeichnenden Entwicklungen in den Kleingartenanlagen selbst und in ihrem Umfeld zugrunde gelegt.

Mit dem Kleingartenentwicklungskonzept soll außerdem den Belangen der Regionalen Wasser und Abwassergesellschaft Stralsund mbH (REWA) Rechnung getragen werden.

Für den Bereich der Kleingartenanlagen sollen Verbesserungsmöglichkeiten der Abwasserentsorgung und der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt werden.

Des Weiteren verfolgt die Hansestadt Stralsund seit einigen Jahren das Ziel, die Sanierung des Ökosystems der Stralsunder Stadtteiche voranzutreiben. Dazu ist es u.a. erforderlich, die zufließenden Gräben in einen naturnahen Zustand zu bringen. Dies betrifft sowohl das äußere Erscheinungsbild als auch die Nährstoff- und Schadstoffbelastung der Gewässer.

Darüber hinaus soll der Wasser- und Bodenverband „Barthe/Küste“ in die Lage versetzt werden, seiner Gewässerunterhaltungspflicht an den Gräben auch im Bereich der Kleingartenanlagen nachzukommen.

Der aktuelle und zukünftige Leerstand sowie die festgestellten Schwächen in Kleingartenanlagen sollen zusammen mit den genannten Belangen zu Maßnahmen für die jeweilige Kleingartenanlage zusammengeführt werden.

 

Hinweis auf die Entwicklung von Gemeinschaftsflächen innerhalb der Kleingartenanlagen und die Möglichkeiten der Internetpräsentation.

 

Herr Nitschke fragt nach den Hintergründen zur Aufgabe der Kleingartenanlage Frankenweide.

Frau Lachowski erklärt dazu, dass es hier Gespräche mit den Kleingärtnern Vorort und Herrn Nordmann gegeben hat, die zur einvernehmlichen Auflösung der gesamten Sparte geführt haben.