Sachverhalt:

 

In der Schulträgerschaft der Hansestadt Stralsund werden folgende Schulen betreut:

 

Grundschulen

 

  • „Andershof“,
  • „Hermann Burmeister“,
  • „Ferdinand von Schill“,
  • „Gerhart Hauptmann“,
  • „Juri Gagarin“,
  • „Karsten Sarnow und die
  • Montessori Grundschule „Lambert Steinwich,

 

Regionale Schulen

 

  • „Marie Curie“
    „Adolf Diesterweg“ und
  • „Hermann Burmeister“,

 

Integrierte Gesamtschule „Grünthal“ (IGS)

 

Kooperative Gesamtschule „Schulzentrum am Sund“ (KGS)

 

 „Hansa“ Gymnasium

 

Förderschulen

 

  • „Astrid Lindgren“
  • „Ernst von Haselberg“ und das
  • Sonderpädagogische Förderzentrum.

 

 

Alle staatlichen Schulformen sind jeweils einander gleichgestellt. Die Abschlüsse der IGS und der KGS sind, bezogen auf den Realschulabschluss, denen der Regionalen Schulen gleichgestellt.

 

§ 15 SchulG M-V normiert die sogenannte Orientierungsstufe: „An den Regionalen Schulen und den Integrierten und Kooperativen Gesamtschulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 die schulartenunabhängige Orientierungsstufe.“ Diese Orientierungsstufe soll die Wahl zwischen den nachfolgenden Bildungsgängen ab der Jahrgangsstufe 7 erleichtern.

 

Gemäß § 107 SchulG M-V sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft und, im Benehmen mit den Gemeinden, die Schulträger sind, für die Schulen im Landkreis zuständig. Nach Absatz 5 werden „in den Plänen … der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen.“ Für den Schulstandort ist anzugeben, welche Bildungsangebote dort vorhanden sind und für welche Einzugsbereiche sie gelten sollen. Die Hansestadt Stralsund als große kreisangehörige Gemeinde hat diesbezüglich kein eigenes Satzungsrecht.

 

Die Abteilung Schule und Sport hat für alle Schulen in der Trägerschaft der Hansestadt eine Kapazitätsfeststellung vorgenommen, durch die jeweiligen Schulkonferenzen bestätigen lassen und als Zuarbeit an den Landrat, als Träger der Schulentwicklungsplanung, weitergeleitet. Damit konnten für alle Schulstandorte die zukünftige Bestandssicherheit nachgewiesen werden. Mit den beiden Schulen in freier Trägerschaft sind die bestehenden Kapazitäten für die Schülerinnen und Schüler in allen Schulformen ausreichend vorhanden.

 

Neben der Festschreibung der Kapazitäten sind auch die Einzugsbereiche durch den Landkreis festzulegen.  Laut § 107 Abs. 3 SchulG M-V soll die Schulentwicklungsplanung ein „unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Bildungsangebot sichern und gewährleisten.“

 

Bisher war das gesamte Stadtgebiet Einzugsbereich. Daher galten alle Schulen in der Hansestadt Stralsund als örtlich zuständige Schule im Sinne des § 46 SchulG M-V. Gleichzeitig gilt das allgemeine Wahlrecht der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern, welches lediglich durch die Kapazität der Schule begrenzt ist. Besonders relevant ist die Zuordnung einer örtlich zuständigen Schule für die erstmalige Einschulung in die Klassenstufe 1 und der Schule für die Orientierungsstufe für die Klassenstufen 5 und 6.

 

Das bedeutet in der Praxis, dass jedes Jahr eine Häufung von Anmeldungen auf spezielle Schulen zu verzeichnen waren und andere Schulen kaum ihre Kapazitäten auslasteten. Die Wunschschulen können nur bis zur Kapazitätsgrenze Kinder aufnehmen. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach dem Entfernungsprinzip. Die Kinder, deren Einschulungswunsch nicht erfüllt werden kann, müssen auf eine wohnortnahe oder – wenn die Kapazitäten dort ebenfalls ausgeschöpft sind – an eine Schule mit freien Kapazitäten umgelenkt werden. So müssten Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Parower Chaussee aufgrund der Entfernung die GS Juri Gagarin als nächstgelegene Schule wählen, obwohl die verkehrliche Anbindung zur Montessori-Grundschule für Erstklässler besser zu bewältigen ist. An beiden Schulen wäre aber eine Annahme aufgrund der Entfernung zweifelhaft.

Für die Kinder aus dem Stadtteilen Franken, Andershof und Devin bedeutete dies, dass sie aufgrund der teilweise hohen Entfernung zur nächstgelegenen Schule (Schulzentrum am Sund und Regionale Schule „Hermann Burmeister“) keine Chance haben, diese Schulen tatsächlich zu besuchen, weil die Kapazität mit Kindern aus anderen Stadtgebieten erschöpft ist. So ist die Entfernung aus den Stadtteilen Tribseer oder Knieper Vorstadt zum Schulzentrum kürzer als aus Devin oder Andershof. Dies hätte zur Konsequenz, dass Letztere teilweise durch die ganze Stadt fahren müssen um die zugewiesenen Schulen zu erreichen. Oftmals gibt es keine direkte Busverbindung. Damit sind aus Sicht der Abteilung Schule und Sport die Schulungsangebote nicht mehr unter zumutbaren Bedingungen erreichbar. 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Bürgerschaft empfiehlt die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Hansestadt Stralsund gemäß der Anlagen. Diese Schuleinzugsbereiche sollen im Rahmen der Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen verankert werden.


Lösungsvorschlag:

 

Um diese Konflikte künftig zu reduzieren und insbesondere dem Schutzbedürfnis der Schülerinnen und Schüler zu entsprechen, sollen Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen und die Orientierungsstufe (Klassenstufen 5 und 6) in der Hansestadt Stralsund gebildet werden. Im Bereich der Förderschulen und die weiterführenden Schulen ab Klassenstufe 7 sollen weiterhin alle entsprechenden Schulen örtlich zuständige Schule sein. Die Orientierungsstufe ist schulartenunabhängig. Dem Anspruch, dass jede Schulform grundsätzlichen allen zugänglich sein soll, werden wir ab Klassenstufe 7 gerecht. Das weiterhin geltende allgemeine Wahlrecht wird nach wie vor durch die Kapazitätsgrenzen der jeweiligen Schule begrenzt.


Alternativen:

 

Das Schulgesetz fordert verpflichtend die Bildung von Schuleinzugsbereichen (§ 46 Abs.2, S.1 SchulG M-V). Bei der jetzigen Regelung bleiben jedoch die jetzigen unhaltbaren Zustände für die Betroffenen bestehen, die der Gesetzgeber vermeiden will.