Sachverhalt:
Nach Ablauf der
regulären Wahlperiode im Juni 2022 wurde die Wahl eines neuen stellvertretenden
Ortswehrführers erforderlich. Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr der Hansestadt Stralsund hat am 20. August 2022 den Kameraden
Johannes Zeuner zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 1
Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen
durch die Feuerwehren für das Land M-V (BrSchG M-V) vom 21. Dezember 2015
bedarf die Wahl des stellvertretenen Ortswehrführers der Zustimmung der
Gemeindevertretung. Der stellvertretene Ortswehrführer ist nach § 12 Abs. 1
BrSchG M-V für die Amtszeit zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Kamerad Zeuner, geboren am 13.07.1991, ist seit 2001 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund und erfüllt die Voraussetzungen für die Bekleidung des Ehrenamtes.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund bestätigt die Wahl des stellvertretenen Ortswehrführers und beruft den Kameraden Johannes Zeuner für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis. Der stellvertretene Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 85,00 EUR.
Lösungsvorschlag:
Das Wahlergebnis vom 20. August 2022 bestätigen.
Alternativen:
keine