Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Sitzung der Bürgerschaft am 09.06.2022 wird um die Vorlage
B 0019/2022 - Bestellung eines Erbbaurechts über das Grundstück in der Gemeinde Rambin Kloster "St. Jürgen vor Rambin" Gemarkung Rambin Flur 4 Flurstück 29
erweitert.
Begründung:
Es soll
das Erbbaurecht für das Grundstück in der Gemeinde Rambin "Kloster St.
Jürgen vor Rambin" verliehen werden. Diese Anlage steht unter
Denkmalschutz und befindet sich derzeit in einem schlechten Erhaltungszustand.
Der zukünftige Pächter hat ein Sanierungskonzept erarbeitet und möchte
möglichst zeitnah mit der Sanierung beginnen. Eine Finanzierung dieses
Vorhabens ist zwar durch eine Bank zugesichert, die Mittel werden aber erst
nach Verleihung des Erbbaurechts ausgereicht. Hinzu kommt, dass die Preise für
Bauleistungen und für Baustoffe zunehmend steigen. Es kommt daher darauf an,
schnellstmöglich das Erbbaurecht zu verleihen, damit ein weiterer Verfall der
Gebäude vermieden werden kann und damit die Finanzierung dieses Vorhabens auch
weiterhin möglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt
Dr.-Ing. Alexander Badrow
Oberbürgermeister