Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die derzeitige
Werkfeuerwehr auf dem Maritimen Gewerbepark (ehemals MV Werft) in die
städtischen Feuerwehrstrukturen zu integrieren bzw. als zweiten Standort für
die Berufs-/Freiwillige Feuerwehr auszubauen. Das Ergebnis der Prüfung soll dem
Ausschuss für Sicherheit und Ordnung sowie dem zeitweiligen Ausschuss
Volkswerft zur Beratung bis zum Ende des 3. Quartals 2022 mitgeteilt werden.
Begründung:
In der
Brandschutzbedarfsplanung der Hansestadt wurde durch ein externes Büro
empfohlen, einen weiteren Feuerwehrstandort im Stadtgebiet zu erschließen. Die
Lage der Werkfeuerwehr ist infrastrukturell gut gelegen. Eine gesetzliche
Grundlage dafür bietet bereits das „Gesetz über den Brandschutz und die
Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für MV“ im § 17 Abs. 5.
Weitere Synergien könnten sein: Miet-/Pachtersparnis, da das Gelände der
Hansestadt bereits gehört, und ggf. die Nutzung von Hallen- oder
Lagermöglichkeiten, die vorhanden sind.