Betreff
Wiederherstellung des ursprünglichen Namens „Volkswerft“
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Vorlage
AN 0084/2022
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, den Namen „Volkswerft“ wieder für das gesamte erworbene Werft Areal zu verwenden.

 

  1. Dazu beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund den Oberbürgermeister, Dr. Alexander Badrow zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit das gesamte Areal der ehemaligen Volkswerft den traditionsreichen Namen „Volkswerft“ wieder

            erhalten kann.

 

  1. Der neue (alte) Name Volkswerft soll, sofern möglich, ab den 15. Juni 2022 wieder offiziell gelten.

 


Begründung:

Seit 1948 wurden weit über tausend Schiffe unter dem Namen Volkswerft gebaut. Die Werftarbeiter haben sich mit diesem Namen einen, noch heute sehr guten Ruf als ausgezeichnete Fachkräfte für die maritime Wirtschaft, erworben.

Weiterhin wird dieser Name stets als Ausdruck einer äußerst engen Verbindung dieses Betriebes mit der Hansestadt Stralsund empfunden.

Die positiv besetzte Tradition des Namens „Volkswerft“, als weltweites Aushängeschild unserer maritimen Wirtschaft, bietet eine hervorragende Marketing Chance für das gesamte Werft Areal und ist folgerichtig der bestmögliche Name, zumal die Hansestadt Stralsund nun Eigentümer dieser Werft ist.

Das Datum der Umbenennung soll der 15. Juni 2022 sein, weil an diesem Tag, im Jahr 1948 (vor 74 Jahren) die Werft unter diesem Namen erstmals in das Handelsregister eingetragen worden ist. Somit soll durch die Datumswahl ein Symbol der Kontinuität geschaffen werden.