Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe - Standortsicherung maritimer Industrie- und Gewerbepark
Vorlage
H 0052/2022
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Für die Verwaltung, Instandhaltung und Betreuung des am 28.02.2022 durch die Hansestadt Stralsund erworbenen Geländes der ehemaligen Volkswerft bestehen aufgrund der Kurzfristigkeit des Erwerbs im laufenden Haushaltsjahr noch keine personellen Kapazitäten.

Bis zum 30.04.2022 wird ein Notbetrieb durch das im Dienstleistungsvertrag mit dem Insolvenzverwalter vereinbarte Standortsicherungsteam aufrechterhalten. Die Mitarbeitenden sind vom Insolvenzverwalter ausgewählt und haben die Aufgabe, Bestand und Sicherheit der Hallen nebst Anlagen und Maschinen aufrechtzuerhalten. Die seit dem 01.03.2022 anfallenden vielfältigen Aufgaben (Informationen für die künftige Verpachtung zusammenzutragen, Interessenten über das Werftgelände informieren, Besichtigungen vorbereiten und begleiten, Sicherheitsabstimmungen bezüglich der Nutzung sowie der Zerlegung des Stahlschrotts, Planung des Übergangs eines Gesamtbetriebs in einen Gewerbepark etc.), die Vornahme dringender technischer Prüfungen und Wartungen  sowie die Abstimmungen mit den SWS Gesellschaften zur Übernahme der Netze und Anlagen wurde von einem ad hoc zusammengestellten Team der Verwaltung, den SWS Gesellschaften sowie Mitarbeitenden der MV Werften Wismar geleistet.

 

Zum 01.05.2022 muss die Verwaltung, Instandhaltung und Betrieb des Werftgeländes mit eigenen Mitarbeitenden fortgeführt werden. Es handelt sich um sieben einzustellende Mitarbeitende mit Schlüsselqualifikationen, die diesen Prozess nahtlos fortführen sollen. Ansonsten droht der Verlust wesentlicher und für den künftigen Betrieb unabdingbarer Kenntnisse zum Standort Volkswerft. Hier sind insbesondere auch die extrem hohen Sicherheitsanforderungen zu nennen, die selbst bei Nicht-Betrieb auf dem Gelände eingehalten werden müssen, sowie das Spezialwissen um Anlagen, Leitungsnetze und technischer Infrastruktur (Schiffslift).

Personalkosten konnten für diesen Bereich im Zuge der Haushaltsplanung bisher nicht veranschlagt werden.

Die Entscheidung fällt gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund in die Zuständigkeit des Hauptausschusses.

 

Wegen § 4a GemHVO-Doppik soll die Beschäftigung zunächst befristet für 6 Monate erfolgen. Für die weitergehende Beschäftigung ist die Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 KV M-V beabsichtigt.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

Für die Standortverwaltung zum maritimen Industrie- und Gewerbepark am Standort der ehemaligen Volkswerft werden auf Grundlage des § 50 Abs. 1 Kommunalverfassung

M-V Personalaufwendungen und – auszahlungen in Höhe von insgesamt 228.300,00 EUR außerplanmäßig in den Haushaltsplan 2022 wie folgt eingeordnet.

 

Angaben in EUR

TH /Leistung

11/11.4.02.02

Maritimer Industrie- und Gewerbepark

am Standort der ehemaligen Volkswerft

Planansatz Haushaltsjahr 2022

Sachkonto

Finanzkonto

alt

Veränderung

neu

50221000

70221000

0,00

182.400,00

182.400,00

50320000

70320000

0,00

6.800,00

6.800,00

50420000

70420000

0,00

37.300,00

37.300,00

50421000

70421000

0,00

1.800,00

1.800,00

Summe

228.300,00

Finanzielle Deckung durch Mehrerträge und. Mehreinzahlungen:

TH /Leistung

11/11.4.02.02

Maritimer Industrie- und Gewerbepark

am Standort der ehemaligen Volkswerft

Planansatz Haushaltsjahr 2022

Sachkonto

Finanzkonto

alt

Veränderung

neu

46290000

66290000

0,00

228.300,00

228.300,00

Summe

228.300,00

 

 


Lösungsvorschlag:

Für die personelle Ausstattung zur Standortverwaltung (Betreuung und Instandhaltung der künftig durch die Hansestadt Stralsund zu verwaltenden Gebäude und Anlagen sowie der zentralen Infrastruktur) sollen im laufenden Haushaltsjahr 2022 sieben Personen, zunächst befristet in den Dienst der Hansestadt (organisatorische Zuordnung Amt 70, Abt. ZGM) eingestellt werden. Die Vergütung erfolgt ausschließlich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Der Gesamt-/Personalrat der Hansestadt wird bzw. ist entsprechend den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes M-V frühzeitig, fortlaufend und umfassend an dem Prozess beteiligt worden.

 


Alternativen:

keine