Sachverhalt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen. In einem gesonderten Beschluss entscheidet die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund haben den Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2016 in der Fassung vom 02. Februar 2022 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund fasste das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2016 zusammen und erteilte einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Prüfung des Jahresabschlusses führte trotz des eingeschränkten Bestätigungsvermerks zu keinen Beanstandungen, die so wesentlich sind, dass diese der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich vollumfänglich den vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen angeschlossen und einen abschließenden Prüfvermerk erstellt.
Gleichzeitig beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum
31.12. 2016 sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters zu empfehlen.
Eckdaten des Jahresabschlusses 2016:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 beträgt 643.496.265,89 EUR.
(- 3.850.859,51 EUR zum Vorjahr)
- Das Eigenkapital zum 31.12.2016 beträgt 310.844.353,89 EUR.
(+ 13.408.417,25 EUR zum Vorjahr)
- Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 8.048.000,89 EUR.
Nach Verrechnung des außerordentlichen Ergebnisses hinsichtlich der Erträge aus den
Vermögensübertragungen und der außerordentlichen Aufwendungen mit der
Allgemeinen
Kapitalrücklage beläuft sich das Jahresergebnis auf + 7.797.051,91 EUR.
Aus Vorjahren besteht ein
Fehlbetrag in Höhe von 10.657.531,78 EUR, der sich durch den
Jahresüberschuss 2016 reduziert
und in Höhe von - 2.860.479,87 EUR gemäß
§ 44 Absatz 5 GemHVO- Doppik auf
neue Rechnung vorzutragen ist.
- Der Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in der
Finanzrechnung beträgt für das Haushaltsjahr 2016 4.390.691,68 EUR.
Unter
Berücksichtigung der Tilgungszahlungen für die Kredite aus den
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.688.009,41 EUR umfasst der
jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 702.682,27 EUR.
- Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit wird mit
-
210.157,78 EUR ausgewiesen.
- Der Saldo der durchlaufenden Gelder und
ungeklärten Zahlungsvorgänge beträgt
-
343.039,46 EUR.
- Der Saldo der liquiden Mittel und der
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit hat sich
im
Haushaltsjahr 2016 von - 10.387.325,13 EUR per 31.12.2015 auf - 10.237.840,10
EUR
per
31.12.2016 verringert.
Die Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2016 wurde vom
Oberbürgermeister bestätigt.
Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2016, zur Bilanz und zur Ergebnis- und Finanzrechnung sind dem beigefügten Jahresabschluss 2016 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
A.
Feststellung des Jahresabschlusses
1.
den aus Vorjahren bestehenden Ergebnisvortrag in Höhe
von - 2.860.479,87 EUR gemäß § 44 Absatz 5 GemHVO- Doppik auf neue Rechnung
vorzutragen.
2. gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2016 der Hansestadt Stralsund mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von
310.844.353,89 EUR bei einer Bilanzsumme von 643.496.265,89 EUR und einem Jahresergebnis von 7.797.051,91 EUR festzustellen.
B. Entlastung des Oberbürgermeisters
Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander
Badrow, wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2016 die
Entlastung erteilt.