Einreicher: Bernd Buxbaum, Fraktion DIE LINKE
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt den
Oberbürgermeister zu beauftragen, die bisherige Vorschrift VO 60.01 mit der
Richtlinie der „Wahlwerbung auf öffentlichen Flächen“ für die Werbung
politischer Parteien (Wahlwerbungsordnung) und dem zugehörigen Merkblatt, in
der Fassung vom 03.05.2021, mit folgenden Zielen zu überarbeiten:
Die Anzahl der Plakate, welche an Lampenmasten angebracht werden dürfen,
sind für die politischen Parteien und Wählergruppen ausgewogen zu begrenzen.
An Lampenmasten sind keine Plakate zulässig, welche das Format DIN A 1
übersteigen.
Die Anzahl der Plakate pro Lampenmast sind auf 2 Stück, übereinander
angebracht, zu begrenzen.
Begründung:
Die von Wahl zu Wahl ausufernde Wahlplakatierung, insbesondere zu den am
26.09.2021 stattgefundenen Wahlen, führt zunehmend zu Unverständnis in der
Bevölkerung. Es besteht, im Interesse eines gepflegteren Stadtbildes auch in
Wahlkampfzeiten, ein Handlungsbedarf solche Auswüchse, wie z.B. bis zu 10
Plakate an einzelnen Laternenmasten, entgegenzutreten.
Von Jahr zu Jahr begegnen immer mehr Kommunen die ausufernde
Plakatierung durch wirksame Regelungen zur Eindämmung der Anzahl der Plakate.
So genehmigt z.B. die Stadt Meebusch, in der Größe vergleichbar mit
Stralsund maximal 80 Plakate im Stadtgebiet für jede Partei.
Die einschlägige Rechtsprechung der letzten Jahre formuliert hierzu
genauere Ansprüche aus und legt Zumutbarkeitskriterien für eine angemessene
Wahlwerbung fest.
Als Beispiel hierzu seien die Beschlüsse des VG Gießen vom 27.02.2001 –
AZ.: 8 G 335/01 und des OVG für das Land M-V, 1. Senat vom 24.08.2011, 1 M
127/11, angeführt.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bernd Buxbaum
Fraktion DIE LINKE