Sachverhalt:
Das Regionale Einzelhandelskonzept (REHK) für den Stadt-Umland-Raum Stralsund, zu dem die Kernstadt Stralsund die die Umlandgemeinden Altefähr, Kramerhof, Lüssow, Pantelitz, Steinhagen, Sundhagen und Wendorf gehören, wurde gemäß Ziel des Landesraum-entwicklungsprogramms (LEP) M-V 2016 vom Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern in seiner Funktion als untere Landesplanungsbehörde als ein Pilotprojekt für den Stadt-Umland-Raum (SUR) Stralsund beauftragt und moderiert. Mit der Erarbeitung des REHK erfolgt auch die Fortschreibung des 2009 beschlossenen städtischen Einzelhandelskonzeptes 2008. Auftragnehmer war die Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbH GMA.
Nach Vorgabe des LEP dienen Einzelhandelskonzepte der
Steuerung von raumbedeutsamen Einzelhandelsgroßprojekten. Für
Regionale Stadt-Umland-Konzepte zur Einzelhandelsentwicklung leiten sich aus
dem LEP folgende Ziele ab: Stärkung der zentralörtlichen Funktion der
Kernstädte, Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung unter Berücksichtigung
ihrer Mobilität sowie des demographischen Wandels, Erarbeitung nachhaltiger und
tragfähiger Entwicklungsszenarien für die Stadt-Umland-Räume, die Verbesserung
der interkommunalen Kooperation und Planungssicherheit für Politik, Verwaltung,
Einzelhandel.
Das Regionale Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum
Stralsund ist das Ergebnis eines umfangreichen fachlichen, von kontroversen
politischen Diskussionen begleiteten Arbeitsprozesses. In die Erarbeitung einbezogen war eine
Arbeitsgruppe aus Vertretern vom Amt
für Raumordnung und Landesplanung, Ministerium für Energie, Infrastruktur und
Digitalisierung M-V als oberste Landesplanungsbehörde, Regionaler
Planungsverband Vorpommern, amtsangehörigen Umlandgemeinden und Ämtern, IHK,
Einzelhandelsverband Nord, GMA und Hansestadt Stralsund.
Der abgestimmte Konzeptentwurf vom August 2019 wurde durch die Vertreter
des Amtes für Raumordnung und Landesplanung und der GMA
in der gemeinsamen öffentlichen Sitzung der Ausschüsse für Bau, Umwelt,
Klimaschutz und Stadtentwicklung sowie Wirtschaft, Tourismus und
Gesellschafteraufgaben am 12.09.2019 in Stralsund vorgestellt und umfassend
diskutiert.
Im September/ Oktober 2019 fand die Erörterung des Konzeptentwurfs in den Umlandgemeinden statt. Zeitgleich erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung über die Homepage der Hansestadt Stralsund und die Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern.
Im Beteiligungsprozess gingen Stellungnahmen vom Amt Niepars, von den Gemeinden Sundhagen und Altefähr, der Hansestadt Stralsund, der obersten Landesplanungsbehörde, der IHK zu Rostock und vom Strelapark ein. Aus den Stellungnahmen ergab sich kein inhaltlicher Änderungsbedarf für das Konzept.
Aufgrund des
Zeitablaufs seit 2019 war eine redaktionelle Aktualisierung erforderlich. Diese
beinhaltet die Ergänzung von Hinweisen auf die vollzogene Gebietsänderung mit
Eingliederung der Erweiterungsfläche für den Strelapark aus der Gemeinde
Kramerhof in das Stralsunder Stadtgebiet, die durchgeführte
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Konzeptentwurf, die Planung eines neuen Nahversorgers mit 1.000 m² Verkaufsfläche in
Stralsund Andershof im B-Plan Nr. 67, den Aufstellungsbeschluss vom Oktober
2020 für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 23 zur Ansiedlung von XXXLutz und
mömax in Stralsund südlich der Werftstraße sowie die Aufstellung des B-Plans
Nr. 70.1 der Hansestadt Stralsund für die geplante Strelaparkerweiterung.
Da der inhaltliche Abschluss des Konzeptes
im August 2019 vor der Corona-Pandemie erfolgte, die Auswirkungen der Pandemie
gegenwärtig noch nicht absehbar und abschließend bewertbar sind, kann
dieses nicht Inhalt des vorliegenden Konzeptes sein. Im Kapitel III. Fokusbetrachtung Altstadt, 3. Exkurs
Auswirkungen des Online-Handels wurde deshalb ein informativer Absatz zu
den bereits öffentlich diskutierten Auswirkungen und möglichen Lösungsansätzen
aufgenommen. In den Vorbemerkungen
findet sich der Hinweis, dass eventuelle spezifische Steuerungserfordernisse in
Folge der Pandemie Inhalt der nächsten Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes sein werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund beschließt das Regionale Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Stralsund,
Stand 31.05.2021, als interkommunal abgestimmtes Entwicklungskonzept im Sinne
4.3.2 (6) Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016, das die
Handlungsgrundlage bei der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der
Hansestadt Stralsund und im Stadt-Umland-Raum Stralsund bilden soll.
Lösungsvorschlag:
Das
Regionale Einzelhandelskonzept vom 31.05.2021 legt den Rahmen und die
Ausrichtungen für die Einzelhandelsentwicklung im Stadt-Umland-Raum Stralsund
für den Zeitraum bis 2027 fest.
Das REHK
wurde auf der Grundlage einer aufwändigen Bestandserfassung im SUR mit vor
Ort-Erhebungen, Verbraucher-/ Touristenbefragung und Händlerbefragung in der
Stralsunder Altstadt, einer umfassenden Auswertung und Analyse des
Datenmaterials, Erstellung von Prognosen und Kennziffern zu Entwicklungspotenzialen
und unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklungstendenzen auf dem
Einzelhandelssektor erarbeitet.
Gemäß
Analyseteil leben im SUR rd. 72.900 Einwohner (Stand 2017). Dem dreizonigen
Marktgebiet sind ca. 164.030 Einwohner (EW) zugeordnet. Die
Verkaufsflächenausstattung im SUR, die vorrangig durch die leistungsfähigen
Einzelhandelsstandorte in der Hansestadt (insb. Altstadt), den Strelapark in
der Gemeinde Kramerhof, das Ostsee-Center in der Gemeinde Lüssow und das
Gewerbegebiet Lüdershagen in der Gemeinde Wendorf geprägt wird, ist mit ca.
181.400 m² VK (in rd. 500 Betrieben) in den zurückliegenden Jahren ohne
wesentliche Veränderung insgesamt leicht überdurchschnittlich, dabei jedoch
branchenspezifisch unterschiedlich.
Mit ca. 131.100 m² VK (in rd. 430
Betrieben) beansprucht die Hansestadt Stralsund davon einen Anteil von rd. 72%.
Im Vergleich mit Städten der Größenordnung 50.000 - 100.000 EW ist dieses
ebenfalls eine leicht überdurchschnittliche Kennziffer mit branchenbezogen
Unterschieden. Im Zeitraum 2006 - 2017 verzeichnete die Altstadt einen
spürbaren Flächenzuwachs vorrangig durch die Entwicklung des Quartiers 17. Die
Verkaufsfläche stieg von ca. 23.400 m² VK auf ca. 27.700 m² VK (+rd. 17%) und
steigerte damit ihren Anteil am städtischen Verkaufsflächenpotenzial von 18,7%
auf rd. 21,2%. Der Verkaufsflächenzugewinn und wachsende Touristenzahlen trugen
zur Umsatzsteigerung und im Ergebnis zur Stärkung der Marktposition der
Altstadt bei. Die Attraktivitätssteigerung der Altstadt als Einkaufs- und
Erlebnisort wird auch durch die Ergebnisse der Verbraucher-/
Touristenbefragung und Händlerbefragung bestätigt.
Die Einzelhandelszentralität, eine
Kennziffer zur Kaufkraftbindung, ist in der Hansestadt von 2006 – 2017 von
durchschnittlich 112 auf 117 gestiegen, wobei branchenspezifisch auch deutlich
größere Steigerungen zu verzeichnen sind, z.B. bei Bekleidung/ Schuhe/ Sport
von 136 auf 162. Die generierten Kaufkraftzuflüsse belegen die oberzentrale
Versorgungsfunktion der Hansestadt.
Im gesamten Stadt-Umland-Raum wird eine
durchschnittliche Zentralität von 131 erreicht, bei den Leitsortimenten
Bekleidung/ Schuhe/ Sport eine Zentralität von 173. Diese Zentralität zeigt,
dass die Einzelhandelsstandorte in den Umlandgemeinden einen wesentlichen Beitrag
zur Kaufkraftbindung und damit zur Stärkung der regionalen Versorgungsfunktion
leisten.
Die Gutachter gehen davon aus, dass auch
vor dem Hintergrund eines starken Online-Handels die Zentralitäten sich durch
eine stärkere touristische Nachfrage, die Attraktivitätssteigerung der
Hansestadt als Arbeitsort und neue attraktive Angebote in den Segmenten
Nahrungs- und Genussmittel, Elektrowaren, Möbel/ Einrichtung sowie in den
Leitsortimenten Bekleidung/ Schuhe /Sport moderat steigern lassen.
Das REHK benennt drei wesentliche städtebauliche
Zielvorstellungen zur Einzelhandels‐ und Zentrenentwicklung:
1. Die oberzentrale Versorgungsfunktion der
Hansestadt Stralsund und die Versorgungsfunktion der Stralsunder Altstadt als
dominierende Einkaufslage sollen durch den Erhalt und den zielgerichteten
weiteren Ausbau des Einzelhandelsangebotes unter Berücksichtigung besonderer
Handlungsbedarfe weiter gestärkt werden, wobei dem Schutz der Altstadt
gegenüber dezentralen Standorten eine besondere Bedeutung zukommt.
2. Die
wohnortnahe Versorgung mit Angeboten des kurzfristigen Bedarfs in den
Nahversorgungszentren und in den ergänzenden Nahversorgungslagen im Stadtgebiet und in den
Umlandgemeinden sollen durch räumliche Nachverdichtung, den Ausbau
nahversorgungsrelevanter und insgesamt ausgewogene Nutzungsangebote verbessert
werden.
3.
Die Weiterentwicklung großflächiger
Einzelhandelsstandorte mit regionaler Ausstrahlung im Stadt‐Umland‐Raum muss
zentrenverträglich erfolgen und unterliegt deshalb der besonderen Steuerung.
Dazu dienen folgende thematische Konzepte:
Das Sortimentskonzept differenziert die
einzelnen Sortimente unter Berücksichtigung der räumlichen Verteilung und
planerischer Zielvorstellungen für den Stadt-Umland-Raum in nahversorgungs-,
zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente und stellt diese in der
ortsspezifischen Sortimentsliste zusammen. Die Sortimentsliste dient als
Grundlage für die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Ansiedlungs-,
Änderungs- und Erweiterungsvorhaben. Im Vergleich zur Sortimentsliste des
Einzelhandelskonzeptes 2008 ergeben sich keine grundlegenden Neueinstufungen.
Das Standortkonzept legt die Zentren- und
Standortstruktur für die Einzelhandelsentwicklung im Raum fest und begründet
die Zentralen Versorgungsbereiche i.S. § 34 Abs. 3 BauGB.
Als Zentrale
Versorgungsbereiche, die wegen ihres besonderen Gewichts bei der Versorgung der
Bevölkerung auch mit multifunktionalen Angeboten vor negativen städtebaulichen
Auswirkungen zu schützen sind, wurden die Altstadt als Hauptzentrum, das
Einkaufszentrum Strelapark als Nebenzentrum und die Standorte Kniepervorstadt
und Knieper West in Stralsund als Nahversorgungszentren eingestuft.
Die im
Stralsunder Einzelhandelskonzept 2008 identifizierten Nahversorgungszentren
Grünhufe, Tribseer und Frankenvorstadt erfüllen nicht mehr die anzuwendenden
Kriterien. Es handelt sich hierbei um städtebaulich integrierte
Nahversorgungslagen, denen zusätzlich die Standorte Tribseer Vorstadt/
Bahnhofsumfeld und Greifswalder Chaussee B-Plan Nr. 67 als perspektivische
Lagen zugeordnet werden.
Das frühere
Stadtteilzentrum Süd/ Andershof zählt nunmehr ebenso wie die Standorte
Rostocker Chaussee in Stralsund (Tribseer Center), Groß Lüdershagen in der
Gemeinde Wendorf und Langendorfer Berg in der Gemeinde Lüssow (Ostsee Center)
zu den Ergänzungsstandorten mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten, denen
auch der perspektivische Standort an der Greifswalder Chaussee für den
Möbelanbieter XXXLutz zuzurechnen ist. Die Ergänzungsstandorte sind
autokundenorientiert, von großflächigen Einzelhandelsbetrieben und Fachmärkten
geprägt bei fehlenden Komplementärnutzungen. Für die Standorte Andershof und
Langendorf ist kennzeichnend, dass sie auch eine Grund- und
Nahversorgungsfunktion wahrnehmen.
Bestehende
großflächige Einzelhandelsbetriebe in siedlungsräumlich integrierten, in
dezentralen und nicht integrierten, vorrangig autokundenorientierten Lagen
bilden die sonstigen Lagen. Städtebaulich integrierte Standorte sind solitäre
Nahversorgungsstandorte mit wesentlicher Nahversorgungsfunktion.
Das Nahversorgungskonzept zeigt eine
quantitativ gute Angebotssituation im Lebens-mittelbereich und eine gute
Verkaufsflächenausstattung im SUR, komplettiert durch eine Anzahl Supermärkte
und Discounter. Die Analyse der fußläufigen Nahversorgung ergibt eine
unterschiedliche Qualität. In den Stralsunder Randlagen und in den
Umlandgemeinden kann die Nahversorgung nicht flächendeckend gewährleistet
werden wegen der zu geringen Einwohnerdichte. Zur Sicherung einer künftig
bedarfsgerechten, möglichst wohnortnahen und flächendeckenden Nahversorgung
gibt das Konzept konkrete standortbezogene Empfehlungen, die für Stralsund auch
Neuansiedlungen in der Altstadt, im Bahnhofsumfeld, in Grünhufe und in
Andershof zur Verdichtung des Versorgungsnetzes vorschlagen.
Im Rahmen der Steuerungsempfehlungen wurde
ein Prüfschema für Ansiedlungsvorhaben entwickelt, das sich nach den Standorten
Altstadt/ Hauptzentrum, Strelapark/ Nebenzentrum, Nahversorgungszentren,
Nahversorgungslagen, Ergänzungsstandorte, sonstige Lagen/ städtebaulich
integriert bzw. nicht integriert gliedert. Dieses dient der Beurteilung
großflächiger und nicht großflächiger Vorhaben mit nahversorgungsrelevanten,
zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten.
Für die Umsetzung des REHK wird ein
Vorschlag zur Gestaltung eines Informations- und Abstimmungsverfahrens zu
raumbedeutsamen Vorhaben im Stadt-Umland-Raum unterbreitet, der eine
größtmögliche Transparenz sichern soll. Nach Beschlussfassung des Konzeptes
sollen dazu Vereinbarungen getroffen werden.
Es wird empfohlen, das nun vorliegende
Regionale Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Stralsund, Stand
31.05.2021, durch Beschluss der Bürgerschaft und Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretungen der Umlandgemeinden als interkommunal abgestimmtes
Entwicklungskonzept und damit Handlungsgrundlage bei der Steuerung der
Einzelhandelsentwicklung im Stadt-Umland-Raum zu bestätigen. Das Amt für
Raumordnung und Landesplanung Vorpommern als untere Landesplanungsbehörde, das Ministerium für
Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V als oberste
Landesplanungsbehörde, die Umlandgemeinden und die Mitglieder der Arbeitsgruppe
werden zum Beschluss informiert.
Durch Beschluss der Bürgerschaft und der
Gemeindevertretungen der Umlandgemeinden wird das Konzept anzuwendende
Planungs- und Beurteilungsgrundlage, die Planungssicherheit im Sinne der Ziele
des LEP M-V zu Einzelhandelsgroßprojekten 4.3.2 (5) zu Zentren- und
Nahversorgungsstrukturen und (6) zu Einzelhandelsgroßprojekten in den
Umlandgemeinden schafft.
Als ein von der Gemeindevertretung
beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept ist es gemäß § 1 Abs. 6 Nr.
11 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu
berücksichtigen.
Das Regionale Einzelhandelskonzeptes zählt
zu den vom LEP M-V geforderten verbindlichen Rahmenplänen für die Entwicklung
der Stadt-Umland-Räume, die sich aus dem besonderen Kooperations- und
Abstimmungsgebot in den Stadt-Umland-Räumen ableiten (Ziele 3.3.3 (2) bis (4)
LEP M-V). Auch sind sie Beurteilungsgrundlage für den Einsatz von
Förderinstrumentarien des Landes (Ziel 3.3.3 (5) LEP M-V).
Aufgrund ihrer Bedeutung für die
Entwicklung der gesamten Planungsregion Vorpommern wird das Regionale
Einzelhandelskonzept nach Beschlussfassung in einer weboptimierten Fassung auf
der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern für die Öffentlichkeit
zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt unter:
https:/www.rpvvorpommern.de/projekte/siedlungsentwicklung/regionales-einzelhandelskonzept-fuer-denstadt-umland-raum-stralsund.
Alternativen:
Da das Konzept die Grundlage für eine geordnete und abgestimmte Einzelhandelsentwicklung im Stadt-Umland-Raum Stralsund bildet und damit zur wirtschaftlichen und regional/ überregional ausstrahlenden Attraktivität des Stadt-Umland-Raumes ebenso beiträgt wie zur Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion der Hansestadt Stralsund, wird eine Alternative zur Beschlussfassung nicht empfohlen.