Betreff
Änderungsantrag zur Vorlage B 0066/2020 Kostenloser ÖPNV
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0112/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) die Möglichkeiten zur kostenlosen Beförderung für Stralsunderinnen und Stralsunder, die Inhaber eines Strelapasses sind, zu prüfen und dazu ein Angebot vorzulegen.

 


Begründung:

 

Wir begrüßen die Zielsetzung, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als umweltfreundliches Verkehrsmittel zu fördern und dazu auch die Einführung einer kostenlosen Personenbeförderung zu evaluieren. Wir halten das kostenfreie Seniorenticket jedoch für sozial unausgewogen und sprechen uns daher für die Einführung eines kostenfreien Sozialtickets aus.

 

Sinnvoll und sozial gerecht ist aus unserer Sicht, die Inhaber*innen des Strelapasses für eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV zu berücksichtigen. Wenn gerade Alleinerziehende, Familien mit mindestens zwei Kindern, Familien mit einem im Haushalt lebenden behinderten Angehörigen, Empfänger*innen von Hilfen zum Lebensunterhalt, Empfänger*innen von Hilfen der Grundsicherung im Alter und dauerhafter Erwerbsminderung sowie Student*innen finanziell entlastet werden können, dann findet der Kreis Stralsunder Einwohner*innen Berücksichtigung, bei dem eine finanzielle Entlastung besonders angemessen erscheint.

 

Die Verwaltung berechnete für das Ü70-Ticket 11.681 Personen, die nun den Nahverkehr ganz unabhängig von ihrer Einkommenssituation kostenfrei nutzen können. Der Strelapass wird lt. Angaben der Verwaltung regelmäßig an mehr als 300 Personen ausgegeben, dabei gibt es bei der Anzahl der Nutzer*innen gewisse Schwankungen. So waren es im Jahr 2017 557 Nutzer*innen, während z.B. 2020 nur 170 Personen den Strelapass nutzten.

 

Auch wenn die Nutzer*innenzahl mit Einführung eines Sozialtickets für die oben beschriebene Zielgruppe der Strelapassinhaber*innen sicher steigen wird, wenn damit die Nutzung eines kostenfreien ÖPNV verbunden ist, so ist die von der Verwaltung aufgezeigte Finanzierung eines Sozialtickets in jedem Fall auskömmlich.

 

Ein kostenfreier ÖPNV ist vor allem dann sozial gerecht, wenn die Bürger*innen, die über ein geringeres Einkommen verfügen, damit erreicht werden. Dazu gehören insbesondere auch Senior*innen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Senior*innen mit hohen und guten Einkommen sind aus unserer Sicht durchaus dazu in der Lage ein ÖPNV-Ticket auch zu bezahlen.