Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) die Möglichkeiten zur kostenlosen Beförderung für Stralsunderinnen und Stralsunder, die Inhaber eines Strelapasses sind, zu prüfen und dazu ein Angebot vorzulegen.
Begründung:
Wir begrüßen die
Zielsetzung, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als
umweltfreundliches Verkehrsmittel zu fördern und dazu auch die Einführung einer
kostenlosen Personenbeförderung zu evaluieren. Wir halten das kostenfreie
Seniorenticket jedoch für sozial unausgewogen und sprechen uns daher für die
Einführung eines kostenfreien Sozialtickets aus.
Sinnvoll und sozial
gerecht ist aus unserer Sicht, die Inhaber*innen des Strelapasses für eine
kostenfreie Nutzung des ÖPNV zu berücksichtigen. Wenn gerade Alleinerziehende,
Familien mit mindestens zwei Kindern, Familien mit einem im Haushalt lebenden
behinderten Angehörigen, Empfänger*innen von Hilfen zum Lebensunterhalt,
Empfänger*innen von Hilfen der Grundsicherung im Alter und dauerhafter
Erwerbsminderung sowie Student*innen finanziell entlastet werden können, dann
findet der Kreis Stralsunder Einwohner*innen Berücksichtigung, bei dem eine
finanzielle Entlastung besonders angemessen erscheint.
Die
Verwaltung berechnete für das Ü70-Ticket 11.681 Personen, die nun den
Nahverkehr ganz unabhängig von ihrer Einkommenssituation kostenfrei nutzen
können. Der Strelapass wird lt. Angaben der Verwaltung regelmäßig an mehr als
300 Personen ausgegeben, dabei gibt es bei der Anzahl der Nutzer*innen gewisse
Schwankungen. So waren es im Jahr 2017 557 Nutzer*innen, während z.B. 2020 nur
170 Personen den Strelapass nutzten.
Auch
wenn die Nutzer*innenzahl mit Einführung eines Sozialtickets für die oben
beschriebene Zielgruppe der Strelapassinhaber*innen sicher steigen wird, wenn
damit die Nutzung eines kostenfreien ÖPNV verbunden ist, so ist die von der
Verwaltung aufgezeigte Finanzierung eines Sozialtickets in jedem Fall
auskömmlich.
Ein
kostenfreier ÖPNV ist vor allem dann sozial gerecht, wenn die Bürger*innen, die
über ein geringeres Einkommen verfügen, damit erreicht werden. Dazu gehören
insbesondere auch Senior*innen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Senior*innen mit hohen und guten Einkommen sind aus unserer Sicht durchaus dazu
in der Lage ein ÖPNV-Ticket auch zu bezahlen.