Betreff
Unterwertveräußerung Grundstücke Neuendorf/Hiddensee
Einreicher: Robert Gränert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0030/2021
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht zur vertraglichen Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund, der Landgesellschaft MV und der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, bzw. zu den damit verbundenen Kaufverträgen zwischen der Hansestadt Stralsund und den Grundstückseigentümern in Neuendorf/Hiddensee erfolgt, bzw. hat sich die Hansestadt Stralsund an die Kommunalaufsicht gewandt und um eine Stellungnahme/Genehmigung gebeten?
  2. Welche Stellungnahmen, bzw. Bescheide liegen seitens der Kommunalaufsicht zu diesen Vorgängen vor?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Kommunen sind zum Erhalt ihres Vermögens verpflichtet, daher müssen Vermögensgegenstände zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen, bzw. Unterwertveräußerungen sind nur möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. In der Regel ist dann die Zustimmung der Kommunalaufsicht erforderlich. Im Falle der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund, der Landgesellschaft MV und der Gemeinde Insel Seebad Hiddensee werden Kaufpreise angestrebt, die deutlich unter den Bodenrichtwerten liegen.