Sachverhalt:

Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Bevor die Bürgerschaft die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne 2021 der Hansestadt Stralsund für den Kernhaushalt und die fünf städtebaulichen Sondervermögen beschließt, sind die Haushaltsplanentwürfe nach § 36 Abs. 2 KV M-V unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu beraten.

 

Gegenüber dem Bearbeitungsstand des Haushaltsplanentwurfs zur 1. Lesung am 04.03.2021 machen sich Veränderungen

-       durch COVID-19-Pandemie bedingte Aufwendungen zur Beschaffung von Selbsttests

-       durch das Ergebnis des Prüfauftrages der Bürgerschaft an die Verwaltung zur Befreiung der Gastronomen und Einzelhändler von den Gebühren der Sondernutzung

-       durch Fördermittelbeantragungen für eine Folgeinvestition im ZOO zur Digitalisierung des ZOO’s

-       durch Mittel des Förderprogramms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Landes zur Aufrechterhaltung des Schulunterrichts der Stralsunder Schulen während der COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen

-       durch weitere leistungsscharfe Zuordnungen von Planansätzen für die Ausstattungen der Schulsportstätten und Sportstätten im Rahmen der Erfordernisse des Umsatzsteuerrechts

im Kernhaushalt (Band I) erforderlich, die in fortgeschriebenen Plankennziffern festzusetzen sind. Diese Planansätze sind in der Veränderungsliste (Anlage 01) des Ergebnis- und Finanzhaushaltes dargestellt. Des Weiteren wurden gegenüber dem Bearbeitungsstand zur 1. Lesung kleinere redaktionelle Änderungen im Vorbericht und in den Budgetierungsbestimmungen der Teilhaushalte vorgenommen, die keine Änderungen der Planansätze erfordern.

Die zu beschließende Haushaltssatzung (Anlage 02) für den Kernhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Änderungsliste aktualisiert.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Altstadtinsel

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Grünhufe

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Knieper West

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Kleiner Wiesenweg

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Tribseer Vorstadt

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 der Hansestadt Stralsund


Lösungsvorschlag:

Auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 04.03.2021 erfolgten in der Zeit vom 05.03.2021 bis zum 21.04.2021 die Beratungen zum Haushalt 2021 in den Ausschüssen der Bürgerschaft und in den Fraktionen.

 

Der Haushalt 2021 wird unter Einbeziehung der Änderungen der Veränderungsliste vom 07.04.2021 der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund zur Sitzung der Bürgerschaft am 22.04.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hansestadt Stralsund wird anschließend der Rechtsaufsicht die Haushaltspläne 2021 für das Genehmigungsverfahren übergeben.


Alternativen:

keine