Sachverhalt:
Am 26. September 2021 finden die Bundestagswahl und die Landtagswahl
statt. Dazu werden 31 Wahlvorstände mit je acht Mitgliedern und 14
Briefwahlvorstände mit je sechs Mitgliedern gebildet. Insgesamt werden 332
Wahlhelfer/-innen benötigt.
Die Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände üben ihre Tätigkeit
gemäß
§ 12 Absatz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)
ehrenamtlich aus. Gemäß § 14 Absatz 1 Landes- und Kommunalwahlordnung
Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) haben die Wahlvorsteher/-innen und
Briefwahlvorsteher/-innen einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von
35,00 Euro, die weiteren Wahlhelfer/-innen von 25,00 Euro. Die Bürgerschaft
kann höhere Aufwandsentschädigungen beschließen und diese nach Funktionen
differenzieren.
Die Gewinnung der erforderlichen Anzahl von Freiwilligen, die am Wahltag
ehrenamtlich in den Wahllokalen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe
und die korrekte und zügige Ermittlung des Wahlergebnisses sorgen, gestaltet
sich regelmäßig schwierig.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
hat 2019 (Beschluss-Nr. 2019-VI-01-0934) eine Erhöhung der
Aufwandsentschädigungen beschlossen und diese nach Funktionen gestaffelt:
Funktion Aufwandsentschädigung
Wahlvorsteher/in 70,00 EUR
Stellv. Wahlvorsteher/in 50,00 EUR
Schriftführer/in 65,00 EUR
Stellv. Schriftführer/in 50,00 EUR
Beisitzer/in 40,00
EUR
Briefwahlvorsteher 50,00 EUR
Schriftführer/in Briefwahl 40,00 EUR
übriger Briefwahlvorstand 30,00 EUR
Es hat sich gezeigt, dass ein höherer finanzieller Anreiz dazu beitragen
kann, dass mehr Bürgerinnen und Bürger freiwillig dazu bereit sind, im
Wahlvorstand mitzuarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt gemäß § 14 Absatz 1
Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) folgende Aufwandsentschädigungen für
die Mitglieder der Wahlvorstände:
Funktion Aufwandsentschädigung
Wahlvorsteher/in 90,00 EUR
Stellv. Wahlvorsteher/in 60,00 EUR
Schriftführer/in 70,00 EUR
Stellv. Schriftführer/in 60,00 EUR
Beisitzer/in 50,00
EUR
Briefwahlvorsteher 70,00 EUR
Schriftführer/in Briefwahl 60,00 EUR
übriger Briefwahlvorstand 40,00
EUR
Lösungsvorschlag:
Zur Anerkennung des Engagements und um die Bereitschaft zur Übernahme
eines Wahlehrenamtes weiter zu erhöhen, wird vorgeschlagen, die
Aufwandsentschädigung für die Mitarbeit in den Wahlvorständen der Hansestadt
Stralsund erneut zu erhöhen. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen sollte nach
Funktionen gestaffelt werden.
Alternativen:
1.
Die
Aufwandsentschädigungen werden nicht verändert.
2.
Die
Aufwandsentschädigungen werden um einen anderen Betrag erhöht.