Betreff
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder in Wahlvorständen
Vorlage
B 0013/2021
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Am 26. September 2021 finden die Bundestagswahl und die Landtagswahl statt. Dazu werden 31 Wahlvorstände mit je acht Mitgliedern und 14 Briefwahlvorstände mit je sechs Mitgliedern gebildet. Insgesamt werden 332 Wahlhelfer/-innen benötigt.

 

Die Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände üben ihre Tätigkeit gemäß
§ 12 Absatz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) ehrenamtlich aus. Gemäß § 14 Absatz 1 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) haben die Wahlvorsteher/-innen und Briefwahlvorsteher/-innen einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von 35,00 Euro, die weiteren Wahlhelfer/-innen von 25,00 Euro. Die Bürgerschaft kann höhere Aufwandsentschädigungen beschließen und diese nach Funktionen differenzieren.

 

Die Gewinnung der erforderlichen Anzahl von Freiwilligen, die am Wahltag ehrenamtlich in den Wahllokalen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und die korrekte und zügige Ermittlung des Wahlergebnisses sorgen, gestaltet sich regelmäßig schwierig.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat 2019 (Beschluss-Nr. 2019-VI-01-0934) eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen beschlossen und diese nach Funktionen gestaffelt:

 

Funktion                                           Aufwandsentschädigung

Wahlvorsteher/in                                       70,00 EUR

Stellv. Wahlvorsteher/in                          50,00 EUR

Schriftführer/in                                           65,00 EUR

Stellv. Schriftführer/in                              50,00 EUR

Beisitzer/in                                                   40,00 EUR

Briefwahlvorsteher                                    50,00 EUR

Schriftführer/in Briefwahl                       40,00 EUR

übriger Briefwahlvorstand                      30,00 EUR

 

Es hat sich gezeigt, dass ein höherer finanzieller Anreiz dazu beitragen kann, dass mehr Bürgerinnen und Bürger freiwillig dazu bereit sind, im Wahlvorstand mitzuarbeiten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt gemäß § 14 Absatz 1 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) folgende Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände:

 

Funktion                                           Aufwandsentschädigung

Wahlvorsteher/in                                       90,00 EUR

Stellv. Wahlvorsteher/in                          60,00 EUR

Schriftführer/in                                           70,00 EUR

Stellv. Schriftführer/in                              60,00 EUR

Beisitzer/in                                                   50,00 EUR

Briefwahlvorsteher                                    70,00 EUR

Schriftführer/in Briefwahl                       60,00 EUR

übriger Briefwahlvorstand                      40,00 EUR

 


Lösungsvorschlag:

 

Zur Anerkennung des Engagements und um die Bereitschaft zur Übernahme eines Wahlehrenamtes weiter zu erhöhen, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für die Mitarbeit in den Wahlvorständen der Hansestadt Stralsund erneut zu erhöhen. Die Höhe der Aufwandsentschädigungen sollte nach Funktionen gestaffelt werden.

 


Alternativen:

 

1.    Die Aufwandsentschädigungen werden nicht verändert.

2.    Die Aufwandsentschädigungen werden um einen anderen Betrag erhöht.