Sachverhalt:
Die Spendenangebote wurden entsprechend der in der Anlage der
Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 vorgeschriebenen und als Kopie
beigefügten Anträge auf Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44
Abs. 4 KV M-V vom Senator und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Leiter des Ordnungsamtes, Herrn Tanschus, entgegengenommen und durch den
Oberbürgermeister, Herrn Dr.-Ing. Badrow, an die Bürgerschaft verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt: Die in der Anlage aufgeführten Spenden vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Stralsund e.V. werden entgegengenommen und der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung gestellt.
Lösungsvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Spenden.
Alternativen:
Die Spenden werden nicht angenommen. Die Spenden werden zurückgegeben.