Sachverhalt:

Die Spendenangebote wurden entsprechend der in der Anlage der Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 vorgeschriebenen und als Kopie beigefügten Anträge auf Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V vom Senator und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiter des Ordnungsamtes, Herrn Tanschus, entgegengenommen und durch den Oberbürgermeister, Herrn Dr.-Ing. Badrow, an die Bürgerschaft verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt: Die in der Anlage aufgeführten Spenden vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Stralsund e.V. werden entgegengenommen und der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung gestellt.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Spenden.


Alternativen:

Die Spenden werden nicht angenommen. Die Spenden werden zurückgegeben.