Sachverhalt:

Die Dienstanweisung 03/2012 regelt das Verfahren im Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Aufgrund des Spendenrahmens oberhalb des Wertes von 1.000,00 € entscheidet die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund über die Annahme der Sachspende.

Die Sachspende des Vereins der Freunde und Förderer der Musikschule der Hansestadt Stralsund e. V. (kurz: Förderverein) im Wert von 2.026,00 € beinhaltet 2 Kinderhörner und 3 Kindertrompeten für den Unterricht speziell mit jüngeren Kindern. Entsprechend dem beigefügten Dokuments über die Annahme eines Angebotes einer Zuwendung durch den Oberbürgermeister wurde auf die Entscheidung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verwiesen.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Zuwendung in Form der Sachspende des Fördervereins der Musikschule im Wert von 2.026,00 € anzunehmen.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Zuwendung entsprechend der Anlage.


Alternativen:

Die Bürgerschaft stimmt der Annahme der Zuwendung nicht zu, wodurch der Musikschule Instrumente zum Unterricht fehlen würden.