Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Erweiterung der Tagesordnung der Sitzung am 03.12.2020 um die Vorlage B 0091/2020 - Einzelübertragung der Entscheidungsbefugnis über die “Stiftungsangelegenheit Wirtschaftssoforthilfe Stiftung Deutsches Meeresmuseum, weitere überplanmäßige Ausgabe“ auf den Hauptausschuss.
Begründung:
Zur Sicherstellung des mit den
Bescheiden des Landes M-V und des Bundes an die Stiftung Deutsches Meeresmuseum
festgesetzten und zu leistenden Kofinanzierungsbeitrages der Hansestadt
Stralsund im Rahmen einer weiteren institutionellen Förderung wegen weggefallener
Einnahmen und unabwendbaren Ausgaben im Zuge der COVID-19 Pandemie für das
Wirtschaftsjahr 2020 wurde ein erneuter Antrag an das Land M-V nunmehr auf
Sonderbedarfsfinanzierung gestellt.
Eine Zuwendungsbescheidung des Landes M-V zur
heutigen Sitzung der Bürgerschaft war nicht zu erreichen. Es wird davon
ausgegangen, dass dieser noch in diesem Haushaltsjahr 2020 bewilligt wird und
umgehend in 2020 als (Weiter-)Bescheidung an die Stiftung erfolgen muss
zuzüglich weiterer kommunaler Mittel.
Auf Grund der Größenordnung handelt es sich um
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach § 10 Absatz 3 Punkt 3
der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund durch die Bürgerschaft zu beschließen
ist.
Daher wird gemäß § 22 Absatz 2 der
Kommunalverfassung M-V um Übertragung dieser Entscheidung auf den
Hauptausschuss gebeten. Dieser stellt die letzte Möglichkeit für eine
Beschlussfassung für die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im
aktuellen Haushaltsjahr dar.
Alternativ könnten nach Vorlage des
Zuwendungsbescheides, eine Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses oder
Oberbürgermeisters mit der nachträglichen Bestätigung der Bürgerschaft erfolgen
oder die Bürgerschaft fasst die erforderlichen Beschlüsse in einer Dringlichkeits-
oder außerordentlichen Sitzung, was angesichts der COVID-19 Pandemie und zur
Entlastung der Mitglieder der Bürgerschaft zu vermeiden ist.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Dr.-Ing. Alexander Badrow