Betreff
Stiftungsangelegenheiten - Wirtschaftssoforthilfe Stiftung Deutsches Meeresmuseum, weitere überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben
Vorlage
H 0133/2020
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Hauptausschusses Nr. H 2020-VII-10-0173 (siehe Beschlussvorlage H 0070/2020) am 13.10.2020 wurde eine weitere institutionelle Förderung in Höhe von 100.000,00 Euro als Wirtschaftssoforthilfe zur anteiligen Finanzierung der nicht vermeidbaren Defizite, die durch Einnahmeausfälle bzw. unabwendbare Ausgaben des Deutschen Meeresmuseums Meeresmuseum - Museum für Meereskunde und Fischerei · Aquarium (DMM) verursacht durch Covid-19 entstehen, bewilligt.

 

In der o. g. Vorlage wurde bereits mitgeteilt, dass der Bedarf insgesamt mit 4.121.452,00 Euro durch das DMM prognostiziert wurde. Der vom DMM beantragte Anteil der Hansestadt Stralsund beläuft sich dabei auf 1.030.363,00 Euro, gemäß den vereinbarten Förderquoten zwischen Bund Land und Hansestadt Stralsund (HST) von 50/25/25 %. Der Bund hat den Bedarf anerkannt und seine Mittel am 05.10.2020 in anteiliger Höhe von 2.060.726,00 Euro dem DMM bewilligt. Das Land M-V hat jeweilige Teilbescheide am 02.07.2020 und 30.11.2020 in Höhe von weiteren insgesamt 1.030.363,00 Euro erlassen.

 

Für die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Einnahmeausfälle bzw. coronabedingten unabwendbaren Ausgaben im DMM für das Wirtschaftsjahr 2020, ist die Hansestadt Stralsund zwingend angehalten, im Rahmen der institutionellen Förderung ihren Beitrag zu leisten. Dies unter dem Aspekt, dass bei Nichtzahlung die weiteren Zuwendungsgeber ihre Zuwendungen zurückfordern können und damit das DMM ihre satzungsmäßigen Aufgaben nicht erfüllen kann.

 

Wegen der eigenen sich abzeichnenden verschlechternden Finanzlage, die derzeit nicht konkret bezifferbar ist, aber dennoch nicht unwesentlichen, coronabedingten Mindererträgen und Mehraufwendungen, hatte die Hansestadt Stralsund am 14.08.2020 beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V einen Antrag auf Übernahme des Restbetrages aus dem Schutzfonds Kunst und Kultur des Landes M-V gestellt. Trotz eines Zwischenbescheides vom 04.11.2020 wird nicht mehr davon ausgegangen, dass eine entsprechende Mitfinanzierung aus dem Schutzfonds M-V erfolgen wird.

 

Die Hansestadt Stralsund hat ein erhebliches Interesse, dass die Stiftung die ihr übertragenen Aufgaben auch trotz der Corona-Pandemie weiterhin wahrnehmen kann. Daher wurde zur Sicherstellung der mit den Bescheiden der weiteren Zuwendungsgeber Bund und Land M-V festgesetzten und zu leistenden Kofinanzierung der HST an das Deutsche Meeresmuseum und Absicherung der Gesamtfinanzierung beim Ministerium für Inneres und Europa M-V am 27.11.2020 ein Antrag auf Sonderbedarfszuweisung nach § 25 FAG M-V in Höhe von 720.000,00 Euro gestellt. Weitere kommunale Mittel sind in Höhe von 210.363,00 Euro notwendig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.

Der Stiftung Deutsches Meeresmuseum - Museum für Meereskunde und Fischerei · Aquarium werden überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von weiteren maximalen 930.363,00 Euro zur Absicherung der Finanzierung ihrer unabweisbaren coronabedingten Fehlbeträge (Einnahmeausfälle sowie Mehrausgaben) zur Verfügung gestellt.

 

2.

Die Mittel werden im Teilhaushalt 90, Leistung 25.1.03.01.1, Sachkonto 54147000 überplanmäßig bereitgestellt.

 

3.

Zur finanziellen Deckung wird die Sonderbedarfszuweisung gemäß Bewilligungsbescheid in Höhe von 720.000,00 EUR als Ertrag / Einzahlung in den Teilhaushalt 90, Leistung 25.1.03.01.1, Sachkonto 41211000 eingeordnet. Des Weiteren werden zur Deckung des Eigenanteils in Höhe von 210.363,00 EUR nicht in Anspruch genommene Personalaufwendungen/Personalauszahlungen aus dem Sammelnachweis herangezogen.


Lösungsvorschlag:

Die beantragten Mittel aus der Sonderbedarfszuweisung gemäß § 25 FAG M-V werden in einer Höhe von 720.000,00 Euro bewilligt und der entsprechende Zuwendungsbescheid noch im Dezember 2020 an die HST übersandt. Die Mittel werden unter dem Teilhaushalt 90, Leistung 25.1.03.01.1, Sachkonto 41211000 verbucht und vereinnahmt. Zuzüglich der weiteren kommunalen Mittel in Höhe von 210.363,00 Euro ist die Gesamtzuwendung in Höhe von 930.363,00 Euro umgehend noch im Haushaltsjahr 2020 an die Stiftung DMM zu bescheiden und auszuzahlen.

 

Auf Grund der Größenordnung der noch an das DMM weiterzureichenden Finanzmittel handelt es sich um überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach § 10 Absatz 3 Punkt 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund durch die Bürgerschaft zu beschließen wären. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 gemäß § 22 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V die Übertragung dieser Entscheidung auf den Hauptausschuss beschlossen (Beschlussnummer 2020-VII-08-0412).

 


Alternativen:

Keine empfehlenswerten

Sofern seitens der Hansestadt Stralsund keine angemessene Beteiligung an den coronabedingten Fehlbeträgen des DMM erfolgt, ist eine Kofinanzierung der weiteren Zuwendungsgeber Bund und Land auf Grund der Auflagen aus den jeweiligen Schutzfonds nicht sichergestellt, da eine institutionelle Förderung für das DMM Zuschüsse aller Zuwendungsgeber nach dem Finanzierungsschlüssel 50/25/25 Prozent voraussetzt.

Könnten die coronabedingten Kosten nicht durch die Zuwendungsgeber anteilig aufgebracht werden, kann die Stiftung ihren in der Satzung verankerten Aufgaben nicht mehr nachkommen. Die Stiftung wäre ggf. zu beenden. Das Vermögen würde nach Satzung an die Hansestadt Stralsund fallen, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.