Einreicher: Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Anfrage:
1. Wie
ist der Stand zur Umsetzung der Regelungen, die im städtebaulichen Vertrag
zwischen der Hansestadt Stralsund und der Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH in
Bezug auf den Bau des Sportboothafens Schwedenschanze/Bebauungsplan Nr. 38
enthalten sind?
2. Der
städtebauliche Vertrag sieht in § 6 Regelungen zur Art und zum Umfang der
wasserseitigen Erschließung vor, die in 15 Punkte konkret definiert wurden.
Welche dieser Leistungen sind bis heute konkret erfüllt?
3. Wann ist mit dem Beginn und der Fertigstellung der Leistungen zu rechnen, die bisher noch nicht umgesetzt wurden?
Begründung:
2016 wurde zwischen der Hansestadt Stralsund und der Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem eine Durchführungsverpflichtung zum Bau und zum anschließenden Betrieb eines neuen Sportboothafens mit ca. 100 Bootsliegeplätzen enthalten war. Derzeit ist nicht erkennbar, dass der Sportboothafen gebaut worden ist.