Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund beabsichtigt, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als umweltfreundliches Verkehrsmittel zu fördern. Hierzu soll die Einführung einer kostenlosen Personenbeförderung im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund getestet werden. Durch eine kostenlose Beförderung sollen Anreize geschaffen werden, die Wege anstelle mit dem Pkw zukünftig mit dem ÖPNV zurückzulegen. Dies führt zu einer Reduktion der CO2-Emissionen und trägt dazu bei, das Verkehrsaufkommen auf den Straßen zu reduzieren.

 

Die Testphase wird auf einen Zeitraum von voraussichtlich 12 Monate begrenzt und soll zunächst nur für Personen der Altersgruppe 70+ mit Hauptwohnsitz in Stralsund gelten. Die Einschränkung des Teilnehmerkreises in der Testphase erfolgt aus finanziellen Erwägungen. Mit der Altersgruppe 70 + wurde eine Altersgruppe ausgewählt, die vielfach auf die Nutzung des ÖPNVs angewiesen ist und daher die kostenlose Beförderung die Teilnahme am gesamtstädtischen Leben verbessert.

 

Eine Evaluierung der Nutzung des kostenlosen Nahverkehrs ist vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) die kostenlose Beförderung für Stralsunderinnen und Stralsunder der Altersgruppe 70 + mit Hauptwohnsitz in Stralsund auf Basis des anliegenden Alternativangebotes der VVR zu vereinbaren.

 


Lösungsvorschlag:

Die Hansestadt Stralsund vereinbart mit der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) die kostenlose Nutzung der Nahverkehrsbusse ganztägig innerhalb des Stadtgebietes der Hansestadt Stralsund (Tarifwabe 100) für die Stralsunder Bürgerinnen und Bürger ab dem Alter von 70 Jahren für einen Zeitraum von 12 Monaten. Zum Nachweis der Berechtigung der kostenlosen Beförderung und zur Ermittlung der Fahrtenanzahl werden auf Antrag von der VVR maschinenlesbare Dauerfahrkarten für die Teilnehmer ausgeteilt.

 

Die Einnahmeverluste aus dem Wegfall der Erlöse aus dem Fahrkartenverkauf werden von der Hansestadt Stralsund kompensiert. Seitens der VVR liegen keine Angaben zu den gegenwärtigen Gesamteinnahmen aus dem Verkauf von Fahrscheinen für die Altersgruppe 70+ vor. Zur Abschätzung der Erlöse aus dem Fahrkartenverkauf wurde daher aufbauend aus den Ergebnissen der SrV-Befragung von 2018 die Gesamtanzahl an Beförderungsfällen hochgerechnet und mit einem mittleren Fahrpreis multipliziert.

 

 

Einwohner 70+:                                  11.681 Personen.

Anzahl Wege (Binnenverkehr):         3,1 Wege/Person und Tag

ÖV-Anteil:                                          10 %

Durchschnittlicher Fahrpreis:             1,64 €/Fahrt

 

11.681 x 3,1 x 365 x 10% x 1,64€ = 2,17 Mio €

 

Hiernach betragen die Einnahmen aus den Fahrkartenverkäufen für die Altersgruppe 70 + ca. 2,17 Mio € (brutto).

 

Zur Planungssicherheit der Beteiligten ist vorgesehen, dass der VVR zur Erstattung der Fahrgasteinnahmen einen Sockelbetrag von 550 T€ (entspricht Einnahmen aus Zeitkarten-verkäufen und SGB IX) erhält, die Stadt maximal entgangene Einnahmen in Höhe von 2,00 Mio. € (brutto) erstattet. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nutzerabhängig mit 200 € je Antragssteller. Im Sockelbetrag von 550T€ sind 2.000 Tickets enthalten, ab dem 2.001 Ticket werden 200 € je Ticket zusätzlich abgerechnet bis der Maximalbetrag von 2,00 Mio € erreicht ist.

 

Spätestens 6 Monate nach Beginn der kostenlosen Beförderung erfolgt eine Überprüfung der Laufzeit anhand der Auswertung des Nutzerverhaltens (Auswertung Anzahl Teilnehmer und Anzahl der durchgeführten Fahrten) durch die VVR. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Inanspruchnahme der kostenlosen Beförderung kann sich die Laufzeit um einen Monat verlängern oder verkürzen. Die Laufzeitanpassung erfolgt im Einvernehmen zwischen der VVR und der Hansestadt Stralsund.

 

Die vertragliche Vereinbarung zur Durchführung der kostenlosen Beförderung 70+ wird frühestens nach dem Vorliegen der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtbehörde abgeschlossen.

 


Alternativen:

Der kostenlose ÖPNV wird nicht testweise eingeführt. Die Altersgruppe 70+ erhält keine finanzielle Unterstützung bei der Nutzung des ÖPNVs. Es können keine Verbesserung bezüglich der Nutzung des ÖPNVs als umweltfreundliches Verkehrsmittel erzielt werden.