Betreff
1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund um die inkommunalisierten Flächen des Strelasundes und Anpassung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes, Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Vorlage
B 0035/2020
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Der Beschluss der Bürgerschaft vom 6. Dezember 1990 (Beschl.-Nr. 099-08/90) leitete das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Hansestadt Stralsund ein. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ging die Stadt auf der Grundlage ihrer Hauptsatzung davon aus, dass der überwiegende Teil des vorgelagerten Strelasundes und ca. die Hälfte des Deviner Sees zu ihrem Hoheitsgebiet gehören. Deshalb wurden diese Flächen in die Planung einbezogen.

 

Für den am 19.06.1997 durch die Bürgerschaft festgestellten Flächennutzungsplan (Beschl.-Nr. 97-11-05-1150) erteilte die höhere Verwaltungsbehörde, das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt M-V, mit Bescheid vom 08.05.1998 (Az. 512.111-05.000) nur eine Teil-Genehmigung. Die Genehmigung für die Flächen des Strelasundes und des zur Hälfte einbezogenen Deviner Sees wurden mit der Begründung versagt, dass diese Flächen Teil der Bundeswasserstraße Ostsee und damit grundsätzlich gemeindefrei sind. Seit dem 12. August 1999 ist der Teilflächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund für alle als Grundstücke erfassten Flächen wirksam.

 

Mit Wirkung vom 15. September 2004 wurden die von der Stadt beim Innenministerium M-V beantragten Flächen des Strelasundes einschließlich aufgeschütteter Uferbereiche zum Zwecke der hoheitlichen Befugnisse in die Hansestadt Stralsund inkommunalisiert. Nach einer wirksamen Gebietsänderung sind die zuständigen Behörden gemäß § 11 Abs. 4 KV M-V zur Berichtigung der öffentlichen Bücher verpflichtet. Das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen gab mit Schreiben vom 11.06.2012 die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Übernahme der inkommunalisierten Wasserflächen bekannt.

 

Mit der Inkommunalisierung der Wasserflächen des Strelasundes, die auch einzelne aufgeschüttete Uferbereiche einschließt, hat die Hansestadt Stralsund die Planungshoheit auf diesen Flächen erlangt. Daher hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund am 07.11.2013 (Beschl.-Nr. 2013-V-09-1046) beschlossen, das Verfahren zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes um die inkommunalisierten Flächen des Strelasundes und zur Anpassung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes einzuleiten.

 

Der Ergänzungsbereich umfasst die ca. 15 km² große inkommunalisierte Fläche des Strelasundes, für die bis zum 12.06.1994 – dem Inkrafttreten der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern – keine Grundstücke gebildet waren. Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanergänzung sind somit die am 12.06.1994 bestehende landseitige Katastergrenze sowie die im Ergebnis der Inkom-munalisierung gebildete seeseitige Katastergrenze, die sich von der nördlichen Stadtgrenze in Knieper Nord bis zur Uferlinie im Bereich der Bungalowsiedlung im Stadtgebiet Devin erstreckt. Darin enthalten sind neben der Wasserfläche auch einzelne aufgeschüttete Uferbereiche, bei denen es sich vorwiegend um Grünflächen, Bestandteile von Sporthäfen, Kaianlagen von Passagier- und Seehäfen sowie die Strandflächen des Seebades und der Seebadeanstalt handelt.

 

Die im Wege der Ergänzung neu in den Flächennutzungsplan aufgenommenen Flächen werden als Wasserflächen, Sonderbauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen und Bahnflächen dargestellt. Die Darstellungen entsprechen den jeweiligen Bestandsnutzungen bzw. den Festsetzungen rechtskräftiger Bebauungspläne. Änderungen der Art der Bodennutzungen, die zu einer zusätzlichen Entwicklung von Bauflächen führen, werden dadurch nicht vorbereitet. Die Ergänzung des FNP um die inkommunalisierten Flächen des Strelasundes erfolgt bestandsorientiert und führt gemäß Umweltbericht zu keinen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

 

Nach der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe im Januar/Februar 2020 und der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen die eingegangenen Stellungnahmen nun abgewogen und die erarbeiteten Planentwürfe durch Beschluss der Bürgerschaft festgestellt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die während der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geäußerten Anregungen und Hinweise zur 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund um die inkommunalisierten Flächen des Strelasundes (Anlage 1 und 2) und Anpassung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes (Anlage 3 und 4) werden entsprechend Anlage 5 abgewogen.

 

2. Die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund (Anlage 1) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 2) und die Ergänzung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes (Anlage 3) mit Erläuterungsbericht (Anlage 4) für die inkommunalisierte Wasserfläche des Strelasundes in der vorliegenden Fassung vom Juni 2020 werden festgestellt.

 

3. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund um die inkommunalisierten Flächen des Strelasundes mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 1 und 2) dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch vorzulegen.

 

4. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 


Lösungsvorschlag:

Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sollen gemäß dem Vorschlag in Anlage 5 abgewogen werden. Stellungnahmen mit Hinweisen/Anregungen wurden näher aufgeführt und im Einzelnen abgewogen.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu den Planentwürfen abgegeben.

 

Zu folgenden relevanten Anregungen und Hinweisen wurden entsprechende Aussagen in die Begründung und in den Umweltbericht aufgenommen bzw. die vorhandenen Texte aktualisiert und ergänzt:

 

  • NABU Nordvorpommern zu den relevanten Umweltqualitätszielen des Gutachterlichen Landschaftsrahmenplanes Vorpommern
  • Wasser- und Bodenverband „Barthe/Küste“ zu den in den Strelasund einmündenden Gräben

 

Nicht berücksichtigt werden konnte die Anregung der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, in den Ergänzungsbereich hineinragende Waldflächen im Flächennutzungsplan nachrichtlich darzustellen. Die Waldflächen befinden sich überwiegend außerhalb des Ergänzungsbereiches. Die in den Ergänzungsbereich hineinragenden Flächen haben, wie die Forstbehörde selber zutreffend feststellt, jeweils eine Größe von weniger als 1 ha und unterschreiten damit die Größe der im Flächennutzungsplan selbstständig darzustellenden Flächennutzungen. Eine Darstellung als Wald ist daher aufgrund der nichtparzellenscharfen Konzeption des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Bauleitplan maßstabsbedingt nicht möglich.

Weiterhin nicht berücksichtigt werden konnten die Anregungen des NABU zur Darstellung von gesetzlich geschützten Bio- und Geotopen sowie Biotopverbänden. Die erfassten geschützten Biotope werden in der Begründung zum Flächennutzungsplan benannt, im Landschaftsplan gekennzeichnet und im Erläuterungsbericht zur Landschaftsplanergänzung flächig dargestellt. Die Biotope werden nicht im Flächennutzungsplan dargestellt, da auch im wirksamen Flächennutzungsplan keine geschützten Biotope verzeichnet sind. Ihre Aufnahme in die 1. Ergänzung der Flächennutzung würde einer einheitlichen Darstellungssystematik entgegenstehen und den Detaillierungsgrad des wirksamen Flächennutzungsplanes übersteigen. Bei der angestrebten Neubekanntmachung des gesamten Flächennutzungsplanes würde suggerieret werden, dass nur im Ergänzungsbereich geschützte Biotope vorhanden sind. Des Weiteren würde auch hier die Grenze der Darstellbarkeit regelmäßig unterschritten werden.

 

Es wird empfohlen, dem Abwägungsvorschlag (Anlage 5) zuzustimmen und für die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlagen 1 und 2) sowie für die Anpassung des beigeordneten Landschaftsplanes mit Erläuterungsbericht (Anlagen 3 und 4) die Feststellung zu beschließen.

 

Die festgestellten Planfassungen sind dem Landkreis Vorpommern-Rügen als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Gemäß § 6 Abs. 4 BauGB hat der Landkreis über die Genehmigung innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.

 


Alternativen:

Wenn dem Abwägungsvorschlag nicht gefolgt werden sollte, könnte die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes mit Anpassung des Landschaftsplanes so nicht beschlossen werden, da sie auf der vorgeschlagenen Abwägung beruhen. Damit könnte der gesetzlichen Verpflichtung, wonach der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen ist (§ 5 Abs. 1 Baugesetzbuch) weiterhin nicht nachgekommen werden. Daher wird diese Alternative nicht empfohlen.