Sachverhalt:

§ 11 der Hauptsatzung bestimmt die beratenden Ausschüsse. Hier regelt Nummer 10 den zeitweiligen Ausschuss Stadtmarke. Sein Aufgabenbereich umfasst die „Prüfung der Schaffung und ggf. Umsetzung einer eigenen Stadtmarke der Hansestadt Stralsund“.

 

Im Rahmen seiner Tätigkeit stellte der Ausschuss fest, dass die Aufgaben von dauernder Notwendigkeit sind.

 

Mit Beschluss vom 30.01.2020 (Beschluss-Nr. 2020-VII-01-0192) erklärte die Bürgerschaft, dass der zeitweilige Ausschuss Stadtmarke in den „Ausschuss für Stadtmarketing“ umzubenennen sei. Die Aufgaben des Ausschusses seien im Hinblick auf die inhaltliche Neuausrichtung mit der Verwaltung neu zu definieren und eine entsprechende Hauptsatzungsänderung vorzubereiten.


Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Stralsund beschließt die 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung laut Anlage.


Lösungsvorschlag:

Der in § 11 Nr. 10 der Hauptsatzung bestimmte Ausschuss soll zu einem ständigen Ausschuss werden, der den Namen "Ausschuss für Stadtmarketing" tragen wird. Seine Aufgaben werden wie folgt beschrieben: "Entwicklung und Umsetzung des Stadtmarketings für die Hansestadt Stralsund". Dieses in Abstimmung zwischen der Verwaltung und dem zeitweiligen Ausschuss Stadtmarke benannt worden.

 

Die Hansestadt Stralsund schafft diesen ständigen Ausschuss, damit gewährleistet ist, dass die oben beschriebenen Aufgaben dauerhaft koordiniert werden und in notwendige Umsetzungsentscheidungen münden. Es kommt zu einer Statusveränderung des Ausschusses und Präzisierung seiner Aufgaben. Der zeitweilige Ausschuss „Stadtmarke“ geht in diesen dauerhaften Ausschuss über.

 

Die Größe des Ausschusses verändert sich nicht.


Alternativen:

Es bleibt bei dem zeitweiligen Ausschuss. In diesem Fall würde der im Sachverhalt genannte Beschluss der Bürgerschaft vom 30.11.2020 nicht umgesetzt werden.