Betreff
Tempo 30 im Bereich der Altstadtinsel und Frankendamm
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0062/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen der Altstadtinsel und des Frankendamms die Einführung Geschwindigkeitsbegrenzung von km/h 30 rechtlich zulässig ist, bzw. in welchen Bereichen dies mit der jeweiligen Anordnung geschaffen werden kann.

 

Die Ergebnisse werden den Ausschüssen für Sicherheit und Ordnung (SOA) und Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung (BUKStA) zeitnah zur Beratung vorgelegt.

 


Begründung:

 

Durch die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Sinne von § 45 Absatz 1b Satz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen im Sinne von § 45 Absatz 1d StVO mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Tempo 30-Zonen im Sinne von § 45 Absatz 1c StVO kann der Umfang von Tempo 30-Zonen vergrößert werden. Die Straßenverkehrsordnung sieht somit für eine Vielzahl von Zwecken Möglichkeiten für die

Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vor. Diese Möglichkeiten werden aktuell

im Altstadtbereich der Hansestadt Stralsund nicht vollumfänglich genutzt.

 

Hinzu kommt, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen auch auf dem Frankendamm als einer der wichtigen Zufahrtsstraßen zur Altstadtinsel notwendig erscheinen. Hier ist nicht nur die Fahrbahn, insbesondere durch eine Aufpflasterung des Mittelbereichs der Fahrbahn, verändert worden, vielmehr findet in diesem Bereich auch reger Fußgängerverkehr in den Bereichen von Schulen und Kindergärten sowie vor Geschäften statt. Durch den durchgängigen Parkverkehr ist die Straße sowohl für Fahrzeugführer als auch für Radfahrer

und Fußgänger in weiten Strecken unübersichtlich.

 

Das Umweltbundesamt empfiehlt auch für Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 nach verkehrskonzeptioneller Prüfung einzuführen.