Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen der Altstadtinsel und des Frankendamms die Einführung Geschwindigkeitsbegrenzung von km/h 30 rechtlich zulässig ist, bzw. in welchen Bereichen dies mit der jeweiligen Anordnung geschaffen werden kann.
Die Ergebnisse werden den Ausschüssen für Sicherheit und Ordnung (SOA) und Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung (BUKStA) zeitnah zur Beratung vorgelegt.
Begründung:
Durch die
Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen im Sinne von § 45 Absatz 1b Satz 2
Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h,
verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen im Sinne von § 45 Absatz 1d StVO mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Tempo 30-Zonen im Sinne von § 45 Absatz
1c StVO kann der Umfang von Tempo 30-Zonen vergrößert werden. Die
Straßenverkehrsordnung sieht somit für eine Vielzahl von Zwecken Möglichkeiten
für die
Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
vor. Diese Möglichkeiten werden aktuell
im Altstadtbereich
der Hansestadt Stralsund nicht vollumfänglich genutzt.
Hinzu kommt, dass
verkehrsberuhigende Maßnahmen auch auf dem Frankendamm als einer der wichtigen
Zufahrtsstraßen zur Altstadtinsel notwendig erscheinen. Hier ist nicht nur die
Fahrbahn, insbesondere durch eine Aufpflasterung des Mittelbereichs der
Fahrbahn, verändert worden, vielmehr findet in diesem Bereich auch reger
Fußgängerverkehr in den Bereichen von Schulen und Kindergärten sowie vor
Geschäften statt. Durch den durchgängigen Parkverkehr ist die Straße sowohl für
Fahrzeugführer als auch für Radfahrer
und Fußgänger in
weiten Strecken unübersichtlich.
Das Umweltbundesamt empfiehlt auch für Hauptverkehrsstraßen Tempo
30 nach verkehrskonzeptioneller Prüfung einzuführen.