Betreff
Beschlussfassung über den Medienentwicklungsplan der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0007/2020
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Medienbildung als fächerübergreifendes Bildungsziel in den Rahmenplänen für alle Schularten verankert. Kern der Medienbildung ist es, Schülerinnen und Schülern an einen verantwortungsvollen, sinnvollen und reflektierten Umgang mit Medien heranzuführen.

 

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziel des DigitalPaktes ist der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungs-Infrastruktur unter dem Primat der Pädagogik.

 

Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule dienen dem Aufbau oder der Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, der sogenannten strukturellen Verkabelung, dem Aufbau eines „schulisches WLAN“, der Anschaffung und Integration von standortgebundenen Geräten (Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte) sowie, nachrangig, der Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler (SuS).

 

Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Festbetrag pro Schule und einer Pauschalförderung pro SuS an der jeweiligen Schule zu einem Stichtag. Für die Hansestadt Stralsund steht einen Gesamtförderbetrag von ca. 2.825.218,00 € zur Verfügung.

                                                                                                                       

Für die Auszahlung der Fördermittel aus dem Digitalpakt sind die Medienbildungskonzepte (MBK) von den Schulen und der Medienentwicklungsplan (MEP) vom Schulträger aufzustellen. Der MEP ist das zentrale Steuerungsinstrument für die Ausstattung der Schulen mit einer digitalen Infrastruktur und digitalen Medien. Der MEP ist durch den jeweiligen kommunalen Schulträger für sein Zuständigkeitsgebiet aufzustellen und enthält folgende inhaltlich abgestimmte Teilkonzepte:

 

 • Pädagogisches Konzept (Leitlinie, aufbauend auf den MBK der Schulen)

 • Technisches Konzept

 • Service- und Betreuungskonzept

 • technische Einweisung/Fortbildung

 • Beschaffungskonzept

 • Finanzierungskonzept

 

Die Umsetzung der Teilkomponenten „Technisches Konzept“ und „Service- und Betreuungskonzept“ ist personell und fachlich äußerst aufwendig und mit der derzeitigen Personalstruktur der Abt. Schule, Sport und ZGM nicht zu bewältigen. Aus diesem Grund wurde im Vorfeld eine mögliche IT-Kooperation mit den Stadtwerken Stralsund und dem Landkreis Vorpommer-Rügen evaluiert. Durch die Stadtwerke wurde in einem Letter of Intent die Übernahme dieser Leistungen zugesagt.

 

Durch den DigitalPakt sind nicht alle für eine erfolgreiche Medienbildung notwendigen technischen Voraussetzungen finanziert. Nicht zuwendungsfähig sind lokale schulische Serverlösungen, überwiegend für Verwaltungsaufgaben genutzte Geräte (Sekretariate), Ausgaben für laufende Kosten der Verwaltung (Personalausgaben, Sachausgaben), die Ausgaben für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastrukturen, Software und Lizenzen sowie Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer.

 

Auch die Förderung von mobilen Endgeräten (Laptop, Notebook, Tablet) ist auf 20% der Fördersumme der Schule, höchsten jedoch 25.000 € pro Schule beschränkt. Eine Ausstattung mit mobilen Endgeräten im Schlüssel von 1:1 (jeder SuS erhält ein Endgerät) ist aus unserer Sicht langfristig nicht finanzierbar. Wir schlagen hier einen Schlüssel von 5:1 (fünf SuS teilen sich ein Endgerät) vor. Die Endgeräte werden jeweils als Klassensätze zur Verfügung gestellt.

 

Gleiches gilt für die Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen. Hier schlagen wir vor, dass die notwendigen Klassenräume (entsprechend der Zügigkeit) sowie die Fachkabinette mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden. Für eine dreizügige Grundschule bedeutet dies 12 Klassenräume (vier Jahrgänge á drei Klassen) und drei Fachräume (Musik, Kunst, PC-Kabinett).

 

Um die Maßnahmen aus dem vorliegenden Medienentwicklungsplan finanzieren zu können, beträgt der notwendige Eigenanteil 971.032,00 €. Nach Ablauf der Förderung beträgt der jährliche Aufwand ca. 1,3 Mio. Euro (davon ca. 600 T€ Ersatz-/Neubeschaffung, ca. 600-700 T€ Lizenzen/Personal/Support.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt den Medienentwicklungsplan (MEP) für die kommunalen Schulen der Hansestadt Stralsund in der vorliegenden Form.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Hansestadt Stralsund.

 


Alternativen:

Der MEP wird nicht in der vorliegenden Form bestätigt.