Betreff
Kleingartenentwicklungskonzept Teil 2 und Teil 3
Vorlage
B 0005/2020
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Stralsund bestehen 58 Kleingärtnervereine (2019), die Mitglied im Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. sind.

Kleingärten dienten ursprünglich vorrangig der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf. Das Kleingartenwesen ist darüber hinaus jedoch auch städtebaulich, ökologisch und sozial von wesentlicher Bedeutung:

·        Als Teil des städtischen Grünanlagensystems leisten die Kleingartenanlagen einen wichtigen Beitrag zur Erholung.

·        Als Teil der klimatisch wirksamen Flächen tragen Kleingartenanlagen zu Klimaschutz und Klimaanpassung bei, indem sie das Stadtklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit) positiv beeinflussen.

·        In sozialer Sicht bieten sie Gelegenheiten für Kontakte, Integration und erfüllende Freizeitgestaltung.

 

Für die Kleingartenanlagen beschloss die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund 1994 ein Kleingartenkonzept, um dem gemeinnützigen Kleingartenwesen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einen entsprechenden Stellenwert einzuräumen. Die Kleingartenanlagen wurden in dauernd zu erhaltende Kleingärten, Kleingärten mit veränderter oder eingeschränkter Nutzung und im Bestand gefährdete und geplante Ersatzstandorte kategorisiert. Ihre Sicherung erfolgte durch Aufnahme in den Flächennutzungsplan der Stadt.

 

Ab 2011 wurde vom Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. und auch von der Hansestadt Stralsund der Bedarf an der Fortschreibung des Kleingartenkonzepts von 1994 erkannt aufgrund von aktuellen Problemlagen, insbesondere:

·        Leerstand von Parzellen

·        angestrebte Anpassungen von Pachtverträgen

·        fehlende Unterhaltungsmöglichkeiten an Grabenabschnitten im Bereich von Kleingärten.

 

Mit der Fortschreibung des Kleingartenkonzepts wurde das Planungsbüro Morgenstern 2013 beauftragt. Die wesentlichen Ziele der Fortschreibung sind:

 

1.    Das Kleingartenentwicklungskonzept wird im Interesse der Kleingärtnervereine erarbeitet. Es soll vorrangig zur Erhaltung und Sicherung des Kleingartenwesens in der Hansestadt Stralsund im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen und dem fortschreitenden Leerstand entgegenwirken. Dazu werden konkrete Empfehlungen formuliert und Maßnahmen empfohlen, die der Beseitigung von ermittelten Schwächen/ Risiken und der Stärkung der Potenziale in den Kleingartenanlagen und in ihrem Umfeld dienen.

 

2.    In Verbindung mit dem Ziel der Sanierung des Einzugsgebietes der Stralsunder Stadtteiche, das die Hansestadt Stralsund verfolgt, sollen die zufließenden Gräben möglichst in einen naturnahen Zustand gebracht werden. Dies betrifft sowohl Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten als auch die Reduzierung der Nährstoff- und Schadstoffbelastung der Gräben, die sich zum Teil im Bereich von Kleingartenanlagen befinden.

3.    Darüber hinaus soll der Wasser- und Bodenverband „Barthe/Küste“ in die Lage versetzt werden, seiner Gewässerunterhaltungspflicht an den Gräben, die als Gewässer II. Ordnung klassifiziert sind, auch im Bereich der Kleingartenanlagen durch die Schaffung der erforderlichen Unterhaltungsmöglichkeiten nachzukommen.

 

4.    Mit dem Kleingartenentwicklungskonzept soll außerdem den Belangen der Wasserrechtlichen Allgemeinverfügung der Hansestadt Stralsund vom 24.08.2007 Rechnung getragen werden. Die REWA mbH ist in der Hansestadt Stralsund mit der Abwasserentsorgung beauftragt. Für den Bereich der Kleingartenanlagen sollen Verbesserungsmöglichkeiten der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Verbesserungserfordernisse bei der Entsorgung aufgezeigt werden.

 

5.    Ein weiteres Ziel besteht darin, Verbesserungen für Natur und Landschaft sowie das Grün- und Freiraumsystem der Stadt in einigen Bereichen von Kleingartenanlagen herbeizuführen.

 

Mit Unterstützung der Hansestadt Stralsund wurde 2011/2012 durch den Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. und die einzelnen Kleingärtnervereine eine erste Bestandserhebung durchgeführt. Diese wurde 2019 umfassend aktualisiert. In die Konzepterarbeitung waren der Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V., die REWA mbH, die Kleingartenvereine sowie die städtischen Ämter und Abteilungen eingebunden. Der Entwurf des Kleingartenkonzeptes für die Teile 2 (Stadtgebiete Knieper und Grünhufe) und 3 (Stadtgebiete Franken, Lüssower Berg und Süd) wurde 2019 den Kleingärtnervereinen, der REWA, dem Wasser- und Bodenverband „Barthe/Küste“ und dem Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund zur Beteiligung und Stellungnahme vorgelegt. Die anliegende Abwägungsdokumentation gibt Auskunft darüber, mit welchem Ergebnis die Stellungnahmen geprüft und wie sie bei der weiteren Konzepterarbeitung berücksichtigt wurden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Das Kleingartenentwicklungskonzept der Hansestadt Stralsund, Teile 2 und 3 vom Januar 2020, werden als Handlungskonzept zur Erhaltung, Sicherung und Fortentwicklung des Kleingartenwesens in der Hansestadt Stralsund im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.

 


Lösungsvorschlag:

 

Die Teile 2 und 3 des Kleingartenentwicklungskonzeptes sind mit den 2019 übergebenen aktualisierten Daten (Stand 2019) nunmehr fertig gestellt und werden gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018-VI-06-0815 vom 21.06.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Das Kleingartenkonzept soll die Handlungsgrundlage bei der Sicherung, Fortentwicklung und Attraktivitätssteigerung des Kleingartenwesens in der Hansestadt Stralsund sein. Darüber hinaus berücksichtigt es die Anforderungen an eine geordnete Abwasserentsorgung der Kleingartenparzellen, an die Sicherung der Vorflut im Stadtgebiet durch Gewässerunterhaltung von verrohrten/offenen Gräben sowie geplanten Gewässerausbau.

Eine erneute Fortschreibung des Konzeptes ist nach 15 Jahren geplant.

 

Im Abstand von 5 Jahren soll ein Monitoring zur Leerstandsentwicklung erfolgen.

 


Alternativen:

 

Ohne Beschluss zum Kleingartenentwicklungskonzept Teil 2 und 3 wäre der bereits beschlossene Teil 1 nur eingeschränkt für die Steuerung der Entwicklung des Kleingartenwesens im Stadtgebiet geeignet. Die Darstellung der Kleingartenanlagen als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan bliebe davon unberührt.

 

Diese Alternative wird nicht empfohlen.