Betreff
Änderungsantrag zu B 0054/2019 / TOP 12.1 "Aufwandsentschädigungen"
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0263/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Vorlage B0054/2019 wird so geändert, dass folgende Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder festgesetzt werden:

 

Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters:                                                  500 €
(derzeit: 340 € / B 0054/2019: 500 € / Höchstsatz: 500 €)

Präsident der Bürgerschaft:                                                                                                      1.000 €
(derzeit
: 850 € / B 0054/2019: 1.100 € / Höchstsatz: 1.100 €)

 

Weitere Mitglieder des Präsidiums:                                                                                      230 €
(derzeit
: 160 € / B 0054/2019: 230 € / Höchstsatz: 230 €)

 

Fraktionsvorsitzende:                                                                                                  260 €
(derzeit
: 260 € / B 0054/2019: 310 € / Höchstsatz: 310 €)

 

Sockelbetrag für Bürgerschaftsmitglieder:                                                                          75 €
(derzeit
: 0 € / B 0054/2019: 150 € / Höchstsatz: 150 €)

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für BSM und skEs:                   50 €
(derzeit
: 50 € / B 0054/2019: 50 € / Höchstsatz: 60 €)

 


Begründung:

 

Die durch die Mehrheit der Fraktionen und die Verwaltung präferierte Veränderung erscheint der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI insgesamt zu hoch gegriffen.
Daher schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI eine moderatere Erhöhung vor.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der oben benannte Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI kostet die Hansestadt nach Schätzung des Gremiendienstes / der Stadtverwaltung etwa 35.000 € pro Jahr weniger als die Vorlage B 0054/2019 (ca. 275.000 € statt ca. 310.000 €).