Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Vorlage B0054/2019 wird so geändert, dass folgende Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder festgesetzt werden:
Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters: 500
€
(derzeit: 340 € / B 0054/2019: 500 € / Höchstsatz: 500 €)
Präsident der Bürgerschaft: 1.000
€
(derzeit: 850 € /
B 0054/2019: 1.100 € /
Höchstsatz: 1.100
€)
Weitere Mitglieder des Präsidiums: 230
€
(derzeit: 160 € /
B 0054/2019: 230 € /
Höchstsatz: 230
€)
Fraktionsvorsitzende: 260
€
(derzeit: 260 € /
B 0054/2019: 310 € /
Höchstsatz: 310
€)
Sockelbetrag für Bürgerschaftsmitglieder: 75
€
(derzeit: 0 € /
B 0054/2019: 150 € /
Höchstsatz: 150
€)
Sitzungsbezogene
Aufwandsentschädigung für BSM und skEs: 50
€
(derzeit: 50 € /
B 0054/2019: 50 € /
Höchstsatz: 60 €)
Begründung:
Die durch die
Mehrheit der Fraktionen und die Verwaltung präferierte Veränderung erscheint
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI insgesamt zu hoch gegriffen.
Daher schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI eine moderatere Erhöhung
vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Der oben benannte Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI kostet die Hansestadt nach Schätzung des Gremiendienstes / der Stadtverwaltung etwa 35.000 € pro Jahr weniger als die Vorlage B 0054/2019 (ca. 275.000 € statt ca. 310.000 €).