Betreff
Gebietsabgrenzung für die Gesamtmaßnahme „Knieper West" im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ nach § 171e BauGB
Vorlage
B 0080/2019
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

1993 wurde der Stadtteil Knieper West in das Bund-Länder-Förderprogramm „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ – kurz Wohnumfeldverbesserung - aufgenommen. Seit 2002 läuft das Programm unter dem Namen „Stadtumbau Ost“, bei dem neben Aufwertungs- auch Rückbaumaßnahmen durchgeführt werden konnten.

 

Aufgrund der zunehmenden sozialen Probleme hat die Stadt gemeinsam mit der Stadterneuerungsgesellschaft mbH (SES) 2017 eine ISEK-Teilfortschreibung beauftragt, um die Probleme präzise benennen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen zu können. Dieses als Integriertes Handlungskonzept (IHK) einzustufende Dokument war Grundlage für die Einwerbung von Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Stadtteile mit besonderem Handlungsbedarf – Die Soziale Stadt“ (SOS) im Rahmen des Förderantrages 2018.

 

Da es sich hierbei formal um ein neu hinzutretendes Förderprogramm handelt, wurde die Hansestadt Stralsund vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V im November 2019 um einen Beschluss zum Fördergebiet (Gesamtmaßnahme) gebeten.

  


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt: Der Stadtteil Knieper West wird in der Abgrenzung gemäß Anlage 1 als Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Die Soziale Stadt“ gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB) für die kommenden 8 – 10 Jahre bestimmt.

 


Lösungsvorschlag:

 

Um auch in Zukunft Fördermittel aus dem SOS-Förderprogramm für den Stadtteil Knieper West in Anspruch nehmen zu können, wird ein erneuter Beschluss über die Abgrenzung der Gesamtmaßnahme gefasst. Es wird vorgeschlagen, die 1995 beschlossene Gebietsabgrenzung (Beschl.-Nr.: 95-II-06-0455) beizubehalten und zusätzlich den Bereich um die Juri-Gagarin-Schule einzubeziehen, weil dies ein wichtiger Bereich auch für den Stadtteil Knieper West ist und dort bereits Fördermittel aus anderen Programmen eingesetzt werden.    

 

Das Fördergebiet umfasst demnach den gesamten bebauten Bereich des Stadtteiles ohne Flugplatz sowie ohne Stadtwald/Zoo sowie zusätzlich den Bereich von der Wohnbebauung im östlichen Teil der Lion-Feuchtwanger-Str. bis zum ehemaligen Sportplatz südlich der Juri-Gagarin-Schule. Die Abgrenzung ist in Anlage 1 dargestellt, sie umfasst nunmehr 155,3 ha.

 


Alternativen:

 

Sollte die Gebietsabgrenzung nicht beschlossen werden, ist zu erwarten, dass die Hanse-stadt Stralsund für Knieper West keine Städtebaufördermittel mehr erhält.