Betreff
Änderungen beim KiFöG
Einreicherin: Anett Kindler, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0159/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Mit welchen Minderbelastungen für die Wohnsitzgemeinde ist auf Grund der im KiföG verankerten Platzkostenpauschale pro Vollzeitäquivalent i.H. von 144,54 Euro zu rechnen?

 

                Bitte stellen Sie die Zahlen auf Basis der sich zum Stichtag des Jahres 2019 in den            Kitas der Wohnsitzgemeinde befindlichen Kindern dar.

 

  1. Welche Auswirkungen hat die Novellierung des KiFöG auf den Haushalt der Hansestadt Stralsund?

 

                Bitte stellen Sie die finanziellen Auswirkungen auf die Höhe der Anteile der

                Wohnsitzgemeinde für die Kindertagesförderung ab dem 1.1.2020 dar.

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Mit der Abschaffung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung zum 01.01.2020 wird die Finanzierung der Platzkosten zukünftig vom Land, dem Landkreis und der Wohnsitzgemeinde getragen. Die Veränderungen haben relevante Auswirkungen auf die Hansestadt Stralsund.