Einreicher: Robert Gränert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Anfrage:
1.
Was unternimmt die Stadtverwaltung, um versiegelte
Flächen - möglicherweise über ein Bodenentsiegelungsprogramm oder andere
Maßnahmen - wieder in einen Zustand zu versetzen, die eine Bebauung oder andere
sinnvolle Nutzungen dieser versiegelten Flächen ermöglichen?
2.
Ist der Stadtverwaltung die Größenordnung
ungenutzter, versiegelter Flächen bekannt?
Wenn
ja, um welche Größenordnung handelt es sich unterteilt in Flächen die in städtischem Eigentum, bzw. in
nichtstädtischem Eigentum sind?
Wenn
nein, mit welchem Aufwand (Erarbeitung eines Katasters, o.ä. könnte man eine Ermittlung der
Flächengrößenordnung, bzw. -eignung ermitteln?
3. Gibt es Erwägungen der Stadtverwaltung in Bezug auf die neue Grundsteuer C und wenn ja, in welche Richtung gehen diese?
Begründung:
Die Entsiegelung von Flächen ist vor dem Hintergrund eines umfassenden Umwelt-
und Naturschutzes sinnvoll, aber auch, da die entsiegelten Flächen wieder neu
gestaltet und genutzt werden können.