Betreff
Flächenentsiegelung
Einreicher: Robert Gränert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0158/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Was unternimmt die Stadtverwaltung, um versiegelte Flächen - möglicherweise über ein Bodenentsiegelungsprogramm oder andere Maßnahmen - wieder in einen Zustand zu versetzen, die eine Bebauung oder andere sinnvolle Nutzungen dieser versiegelten Flächen ermöglichen? 

 

2.    Ist der Stadtverwaltung die Größenordnung ungenutzter, versiegelter Flächen bekannt?

               Wenn ja, um welche Größenordnung handelt es sich unterteilt in Flächen die    in städtischem Eigentum, bzw. in nichtstädtischem Eigentum sind?

 

               Wenn nein, mit welchem Aufwand (Erarbeitung eines Katasters, o.ä. könnte     man eine Ermittlung der Flächengrößenordnung, bzw. -eignung ermitteln?

 

3.    Gibt es Erwägungen der Stadtverwaltung in Bezug auf die neue Grundsteuer C und wenn ja, in welche Richtung gehen diese?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:


Die Entsiegelung von Flächen ist vor dem Hintergrund eines umfassenden Umwelt- und Naturschutzes sinnvoll, aber auch, da die entsiegelten Flächen wieder neu gestaltet und genutzt werden können.