Einreicher: Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Anfrage:
1.
Entspricht
der momentane Betrieb der Stadtrundfahrten durch einen privaten Anbieter den
Festsetzungen des Personenbeförderungsgesetzes und den Kriterien für die
Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftomnibussen (KOM)?
2. Welche Haltestellen wurden dem Anbieter
zugewiesen bzw. genehmigt? Wenn der Anbieter offizielle Haltestellen nutzt: Ist
dieser Sachverhalt mit dem VVR abgestimmt?
3. Welchen Einfluss übt die Verwaltung aus, damit Antriebe ohne schädliche Emissionen während der Fahrt zur Anwendung kommen?
Begründung:
Es gibt vermehrt Beschwerden
durch Einwohner*innen unserer Stadt in Bezug darauf, dass auch Großraumbusse
für die Stadtrundfahrten eingesetzt werden und es beim Befahren der Innenstadt,
vorrangig in den engen Straßen und Gassen, zu Verstopfungen kommt.
Weiterhin bleiben die Busse bei laufendem Motor vor bestimmten Häusern stehen, sicherlich mit dem Hintergrund auf städtebauliche Details hinzuweisen. Die Eigentümer bzw. Mieter freuen sich über dieses Interesse, fordern aber berechtigterweise Abhilfe in Bezug auf die Emissionen dieser Fahrzeuge.