Einreicherin: Ann Christin von Allwörden als Vorsitzende des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft fordert den Oberbürgermeister auf, die Angemessenheit der Bußgelder für häufig auftretende und regelmäßig wiederkehrende Ordnungswidrigkeiten zu prüfen, die nicht bereits bundes- oder landesrechtlich geregelt sind. Dabei sollten die gewöhnlichen Tatumstände sowie die fahrlässige und vorsätzliche Begehung einer Tat berücksichtigt werden. Die Angemessenheit ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Begründung:
Im Ergebnis der
Beratung des verwiesenen Antrages AN 0157/2019 spricht der Ausschuss für
Sicherheit und Ordnung die Empfehlung an die Bürgerschaft aus, anstelle eines
starren Bußgeldkataloges die Angemessenheit der Bußgelder für häufig auftretende
gleichgelagerte Fälle zu prüfen und ggf. anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Ann Christin von Allwörden
Vorsitzende des Ausschusses
für Sicherheit und Ordnung