Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hatte am 15.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans für das Areal westlich der Lindenallee beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Grünhufe und ist somit am westlichen Siedlungsrand gelegen. Anlass für die Planaufstellung ist die unverändert hohe Nachfrage nach Wohnraum und dabei insbesondere nach Bauplätzen für den Einfamilienhausbau im mittleren Preisniveau. Bei dem Plangebiet handelt es sich um bisher intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen. Für die geplante Wohnbebauung ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Aufgrund der Lage am Stadtrand und der insgesamt vorgesehenen Größe, soll das Gebiet eine identitätsstiftende eigene städtebauliche Formensprache erhalten und in räumliche Abschnitte gegliedert werden. Daneben waren einige Restriktionen zu beachten, wie der Verlauf der von Lüssow kommenden Haupttrinkwasserleitung, Gashochdruckleitungen, Anschlusspunkte an vorhandene Straßen, sowie erforderliche Abstände zu Waldflächen.
Das städtebauliche Konzept sieht zwei in Wiesen- und Grünflächen eingebettete Baugebiete vor, die durch eine Erschließungsspange verbunden werden. Diese bindet an die vorhandenen Straßen, die Lindenallee und die Kolberger Straße an. Weiterführende Rad-/Fußwege sind in Richtung Viermorgen und nach Langendorf geplant.
Die abgerundeten Baugebietsstrukturen sind aus dem leicht bewegten Gelände entwickelt. Von der Erschließungsspange zum neuen Stadtrand soll die Höhe der Gebäude von maximal 4 auf 1 Geschoss abfallen. Mittig im Gebiet und damit gut erreichbar an der Erschließungsspange ist die neue Endhaltestelle für den Stadtbus vorgesehen.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes überwiegend für den Eigenheimbau. Nach dem städtebaulichen Konzept sind voraussichtlich 94 Einfamilienhäuser, 11 Mehrfamilienhäuser und bei Bedarf eine Kita oder alternativ zwei weitere Wohnhäuser möglich. Es sind somit ca. 160 Wohnungen und insgesamt etwa 340 Einwohner zu erwarten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auf der Grundlage des Vorentwurfs im März 2018 durchgeführt, parallel dazu erfolgte auch die erste Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Zum Vorentwurf gingen überwiegend positive Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ein. Die relevanten Anregungen sollen nun im Entwurf berücksichtigt werden (siehe Lösungsvorschlag). Es wurde gefordert, dass eine hydraulisch leistungsfähige Regenwasserableitung nachzuweisen ist, da die Kapazität zur Einleitung von Oberflächenwasser in die vorhandenen Abwasserleitungen der REWA begrenzt ist. Hingewiesen wurde außerdem auf die dem benachbarten B-Plan 35.1 zugeordneten Sukzessionsflächen und auf vorhandene Drainagen, die zu berücksichtigen sind.
Im Verlauf des Verfahrens ist der Geltungsbereich entsprechend der konkretisierten Planung angepasst worden. Er umfasst nun eine Fläche von ca. 21,8 ha, davon ca. 10,6 ha Baugebiet und ca. 11,2 ha Grünfläche, die der Kompensation dient. Damit hat sich der Geltungsbereich gegenüber der im Aufstellungsbeschluss aufgeführten Fläche von ca. 15 ha aufgrund der erforderlichen Ausgleichsflächen um 6,8 ha vergrößert.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 wird im Norden
durch Grünland und Waldflächen, im Osten durch den Wohngebietspark Grünhufe und
das Wohngebiet westlich der Lübecker Allee, im Süden durch Acker- und
Waldflächen und im Westen durch
Ackerflächen begrenzt und umfasst in der Gemarkung Grünhufe, Flur 1 jeweils
anteilig die Flurstücke 272, 273/13, 288, 289, 290, 291/3, 292/3, 293/4, 294/5,
295/3, 296/6, 297, 298/8, 299 und 334/1.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 39 „Wohngebiet westlich der
Lindenallee, Freienlande“, gelegen im Stadtgebiet Grünhufe, in der vorliegenden Fassung vom
Oktober 2019, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen
Bauvorschriften, sowie die Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt
und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Lösungsvorschlag:
Als nächster Verfahrensschritt sollte die nun vorliegende
Entwurfsplanung von der Bürgerschaft gebilligt und zur öffentlichen Auslegung
bestimmt werden. Die einzelnen Festsetzungen sind der Planzeichnung (Anlagen 1)
und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) zu entnehmen. Der Entwurf zum
Bebauungsplan hat nachfolgenden wesentlichen Planinhalt:
1. Art und Maß
der baulichen Nutzung
Die Bauflächen sollen als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt
werden. Die Wohngebietsflächen gliedern sich in die Bereiche WA 1 bis WA 7.
Die Wohnnutzung prägt den Charakter des allgemeinen Wohngebiets (WA).
Neben dem Wohnen sind weitere Nutzungen wie Anlagen für kirchliche, kulturelle,
soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Räume für die Berufsausübung
freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in
ähnlicher Art ausüben im WA 2 bis WA 5 und WA 7 zulässig. Nur im Bereich WA 1
östlich der Planstraße A 1/ A 2 und im WA 6 Nordwesten des Teilgebiets Nord
sind neben den o.g. Nutzungen, die der Versorgung des Gebietes dienende Läden,
Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe außerdem
zulässig. Weitere in anderen WA allgemein zulässige oder ausnahmsweise
zulässige Nutzungen sind ausgeschlossen.
Um die zentrale Erschließungsspange (Planstraße A 1 und A 2) baulich zu
fassen, sollen drei- bis viergeschossige Gebäude im WA 1 entlang einer Baulinie
errichtet werden. Ebenso sind nordwestlich der Erschließungsspange (Planstraße
A 1) im WA 7 zwei- bis dreigeschossige Gebäude und westlich der
Erschließungsspange (Planstraße A 2), im WA 2- sowie in den WA 3- Gebieten
zwei- bis dreigeschossige Häuser vorgesehen.
Im WA 6 mit einem geeigneten Standort für eine Kita soll zwei- bis
dreigeschossig gebaut werden. Auf den
übrigen Bauflächen sind eingeschossige (WA 5) oder zweigeschossige Einzelhäuser
(WA 4) vorgesehen.
Für alle Baugebiete gilt die offene Bauweise, d.h. die Länge der Gebäude
muss unter 50 m betragen. Am neuen Stadtrand, an dem die eingeschossigen Einzelhäuser
mit Walm- oder Zeltdächern vorgesehen sind, beträgt die Gebäudehöhe 8,30 m. Die
Gebäude mit geneigtem Dach sind mit
einer Firstrichtung parallel zu Straße auszurichten. Die zulässigen Gebäudehöhe
steigt vom äußeren Wohngebietsrand zur Erschließungsspange in Abhängigkeit von
der Dachform auf 12,3 m. Um einer hohen Versiegelung entgegenzuwirken, ist die
Grundflächenzahl auf 0,30 festgesetzt. Die maximale Anzahl der Wohnungen pro
Gebäude soll für die Einfamilienhäuser (WA 4 und WA 5) auf zwei begrenzt
werden, um eine zu hohe Verdichtung der Nutzung zu unterbinden. Die
Grundstücksgröße der freistehenden Einzelhäuser soll mindestens 620 m²
betragen.
2.
Gestalterische Festsetzungen
Die örtlichen Bauvorschriften sollen dem Gebiet ein prägendes Erscheinungsbild
geben und andererseits auch dazu
beitragen, dass sich die neue Stadtrandsiedlung in den verbleibenden
Landschaftsraum einfügt.
An den äußeren Rändern der Baugebiete (WA 5) sind für die geplanten
eingeschossigen Einzelhäuser nur Walm- und Zeltdächer mit 25 bis 30 % Neigung
vorzusehen. In den WA 4- Gebieten ist neben Walm- und Zeltdächer das Satteldach
mit 25 bis 30 % Neigung möglich. Bei geneigten Dächern sind rot bis rotbraune
und anthrazitfarbene Farbtöne zulässig.
Entlang der Erschließungsspange (WA 1, WA 2, WA 7) sowie in den
Baugebieten WA 3 und WA 6 sind die Gebäude mit Flachdächer zu errichten. Dabei
ist bei 3 und 4 geschossigen Gebäuden das oberste Geschoss als zurückgesetztes
Staffelgeschoss auszubilden. Die Staffelgeschosse sollen umlaufend mindestens
1,20 m hinter der aufsteigenden Hauswand angeordnet werden.
Fassaden mit metallisch glänzenden, spiegelnden oder signalfarbenen
Oberflächen sind ausgeschlossen, da sie für das Siedlungsbild in einem
Wohngebiet untypisch sind.
Zur Betonung des grünen Gebietscharakters sollen Einfriedungen der
Grundstücke zur Straße nur in Form von max. 1.20 m hohen Laubholzhecken
erfolgen, ggf. ergänzt durch einen offenen Zaun auf der Innenseite.
Die Abfallbehälter auf den Grundstücken sind durch Einfriedungen oder
Gehölze zu verdecken. Werbeanlagen an der Stätte der Leistung sind nur bis zu
einer Größe von 2 m² zulässig.
3. Erschließung
Das
Plangebiet ist über den Grünhufer Bogen, Lindenallee erreichbar. Straßenseitig
wird das neue Wohngebiet an die Lindenallee und die Kolberger Straße
angeschlossen. Eine künftig eventuelle Straßenverbindung in nordwestliche
Richtung zum Ortsteil Freienlande wird in der Planung berücksichtigt, aber erst
bei Bedarf ausgeführt.
Der
Anschlusspunkt für die Erschließungsspange (Planstraße A 1 und A 2) an der
Lindenallee ist in Verlängerung der jetzigen Buswendeschleife geplant. Die neue
Endhaltestelle mit Wendeanlage für den Stadtbus wird mittig zwischen dem
nördlichen und dem südlichen Teilgebiet eingeordnet. Da im südlichen Abschnitt
der Erschließungsspange (Planstraße A 2) kein Bus verkehrt, kann die
Verkehrsfläche hier um ca. 5 m schmaler konzipiert werden. Eine
Straßenverbreiterung/Umbau der Kolberger Straße ist nicht vorgesehen.
Das
untergeordnete Straßennetz wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Darüber hinaus sind verbindende Geh-/Radwege zum südöstlich benachbarten
Wohngebiet (B-Plan 35.1), zum nordöstlich angrenzenden Wohngebietspark Grünhufe
und nach Süden in Richtung Langendorf (Ostsee-Center) geplant.
Im
öffentlichen Straßenraum sind insgesamt ca. 54 Besucherstellplätze vorgesehen.
Die
stadttechnische Versorgung erfolgt durch den Anschluss an vorhandene,
öffentliche Leitungen außerhalb des Plangebiets (Elektro-. Telekommunikation-,
Trinkwasser- und Schmutzwasserleitungen).
Die SWS
Energie GmbH plant zur Wärmeversorgung den Aufbau eines
Niedertemperaturnahwärmenetzes. Eine Versorgung mit Gas ist entsprechend nicht
vorgesehen. Zum Nachweis der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Mühlgrabens
wurde ein Gutachten erstellt. Das anfallende Niederschlagswasser aus dem Gebiet
kann demnach überwiegend in den
Grünhufer Bruch/Mühlgraben und eine begrenzte Menge in den Kanal in der
Lindenallee eingeleitet werden. Damit wurde den Anregungen des Staatlichen
Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, des Wasser- und Bodenverbandes
„Barthe Küste“ sowie der REWA GmbH Stralsund gefolgt. Zur Ableitung des
Regenwassers in den Mühlgraben hat der Vorhabenträger bereits einen Antrag auf
Einleitgenehmigung bei der unteren Wasserbehörde gestellt.
Die das
Areal durchquerenden Bestandsleitungen (Gashochdruck-, Haupttrinkwasser-,
Telekomleitung) werden im Plan dargestellt. Sie liegen außerhalb der
Baugrundstücke.
Zum
Abfangen des Drainageabflusses auf den verbleibenden Ackerflächen ist ein neuer
Sammler westlich des Plangebietes zu bauen.
Für die
Wertstofferfassung ist ein zentraler Standort auf Höhe der Buswendeschleife
vorgesehen.
4.
Grün- und Ausgleichsmaßnahmen
In dem
zum Bebauungsplan erstellten Grünordnungsplan erfolgte eine umfassende
Bestandsanalyse und Bewertung der intensiv genutzten Ackerflächen, der
Sukzessions- Biotop- und angrenzenden Waldflächen.
Im
Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung werden umfangreiche
Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet festgesetzt.
Die
Baufläche umgebend sind öffentliche Grünflächen mit Maßnahmen zum Schutz von
Natur und Landschaft vorgesehen. Die Grünflächen werden überwiegend als
naturnahe und insektenfreundliche Wiesen mit einzelnen landschaftstypischen
Heckenpflanzungen und Gehölzgruppen gestaltet. In Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde wird die dem B-Plan 35.1 zugeordnete Sukzessionsfläche AF 4
zugunsten einer zusammenhängenden Wiesenfläche mit Spielplatz nun am Westrand
des Wohngebietsparks Grünhufe eingeordnet. Außerdem sind zur Durchgrünung der
Baugebiete ca. 68 Bäume (Allee- bzw. Baumreihe) entlang der öffentlichen
Straßen vorgesehen.
Die
aufgrund der Bebauung vorgesehenen, unvermeidbaren Eingriffe werden durch die
geplanten Grünausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches zu ca. 89 %
ausgeglichen.
Mittig
im Innenbogen der Erschließungsspange soll ein öffentlicher Spielplatz für
Kinder bis 12 Jahre in einer Größe von mindestens 850 m² eingeordnet werden.
5.
Immissionsschutz, Klimaschutz, Störfallbetriebe
Auf das
Plangebiet wirkt Verkehrslärm der südlich verlaufenden Bahnlinie
Rostock-Stralsund und der Rostocker Chaussee, sowie Freizeitlärm von der
nordöstlich im Wohngebietspark gelegenen Skateranlage ein. Durch das neue
Wohngebiet erhöht sich andererseits die Verkehrslärmbelastung entlang der
vorhandenen Zufahrtsstraßen (Kolberger Straße und Lindenallee).
Zur
Beurteilung des Schallschutzes im Städtebau sind grundsätzlich die Orientierungswerte
der DIN 18005 heranzuziehen. Zur Beurteilung des Lärms wurde eine
Geräuschimmissionsprognose erarbeitet. Nach den vorliegenden Ermittlungen für
den Bahnlärm werden im südlichen Teilgebiet die Orientierungswerte der DIN
18005 von 55 dB(A) am Tag eingehalten, aber der Nachtwert von 45 dB(A) wird
geringfügig überschritten.
Der
ermittelte Straßenverkehrslärm liegt, mit Ausnahme einer
Tageswertüberschreitung von 1,2 dB(A) in der Nähe der Buswendeschleife,
unterhalb der Orientierungswerte. Die um 4 dB (A) höher liegenden Grenzwerte
der 16. BImSchV werden eingehalten.
Von der
Skateranlage sind auch an den kritischen Sonn- und Feiertagen keine
unzumutbaren Geräusche zu erwarten, d.h. die Richtwerte der TA Lärm werden
eingehalten. Das Plangebiet liegt überwiegend im Lärmpegelbereich II, nur der
südliche Bereich im Lärmpegelbereich III. Somit ergeben sich keine erhöhten
Anforderungen an die Ausbildung der Außenbauteile der Gebäude.
Bezüglich
des Stadtklimas wird davon ausgegangen, dass der hohe Anteil an Grünflächen im
Plangebiet und der mittige Grünzug (Frischluftschneise bei Westwind)
ausgleichend wirken.
In der
näheren Umgebung des Plangebietes befindet sich kein Störfallbetrieb dessen
Auswirkungen in der Planung zu berücksichtigen sind.
6.
Umweltbericht
Zum
Bebauungsplan erfolgte eine Umweltprüfung. Die Umweltauswirkungen der Planung
sind im Umweltbericht erläutert, der Teil der Begründung ist. Durch die
geplanten Bau- und Verkehrsflächen wird eine zusätzliche Versiegelung
ermöglicht. Dies betrifft überwiegend die z.Zt. intensiv landwirtschaftlich
genutzten Flächen. Die Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Fläche und Boden sind
erheblich, können aber durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen überwiegend
kompensiert werden. Die Kompensation der
Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt im Plangebiet durch die Umwandlung
von Ackerflächen in extensiv zu pflegende Wiesenflächen, Gehölzpflanzungen und
freiwachsende Heckenstrukturen. Der Landwirtschaft gehen hier keine bedeutsamen
Flächen verloren, da die Bodenwertzahlen unter 50 liegen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Planung
insgesamt keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben wird.
7.
Flächennutzungsplan/Raumordnung
Der
Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt, der die
geplanten Baugebiete als Wohnbauflächen darstellt.
Zu
Planung liegt eine positive landesplanerische Stellungnahme des Amtes für
Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 29.03.2018 vor. Der Bebauungsplan
ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.
Alternativen:
Der Bebauungsplan ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die
Entwicklung dieses Baustandortes. Zum
Bebauungsplan gibt es unter der Voraussetzung, dass die Fläche für den
Wohnungsbau genutzt werden soll, keine Alternative.