Betreff
Einführung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Michael Adomeit
Einreicher: Michael Adomeit
Vorlage
kAF 0122/2019
Art
kleine Anfrage
Anfrage:
- Gibt es schon ein Ergebnis zum Vorschlag der DeHoGa M-V e.V., durch eine freiwillige Abgabe die Übernachtungssteuer ad acta legen zu können und wenn ja in welcher Höhe?
- Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung, die jährlich eingeplanten Einnahmen von 550.000 € zu kompensieren?
- Wie ist der Stand der anhängenden Gerichtsverfahren zu diesem Thema beim Verwaltungsgericht Greifswald?
Begründung:
In ganz Deutschland erheben Kommunen die Übernachtungssteuer, Stralsunder Bürger, die dort Urlaub machen, bezahlen anstandslos diese Gebühren.
Michael Adoomeit