Betreff
Einführung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Michael Adomeit
Vorlage
kAF 0122/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Gibt es schon ein Ergebnis zum Vorschlag der DeHoGa M-V e.V., durch eine freiwillige Abgabe die Übernachtungssteuer ad acta legen zu können und wenn ja in welcher Höhe?

 

  1. Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung, die jährlich eingeplanten Einnahmen von 550.000 € zu kompensieren?

 

  1. Wie ist der Stand der anhängenden Gerichtsverfahren zu diesem Thema beim Verwaltungsgericht Greifswald?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

In ganz Deutschland erheben Kommunen die Übernachtungssteuer, Stralsunder Bürger, die dort Urlaub machen, bezahlen anstandslos diese Gebühren.

 

 

 

 

 

Michael Adoomeit