Betreff
Ausweitung der Fußgängerzone in der Heilgeiststraße
Einreicherin: Petra Voß, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0120/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den Abschnitt der Heilgeiststraße zwischen der Ossenreyerstraße und der Zufahrt zu den Parklätzen im Hinterhof der Heilgeiststraße 12 - 14 als Fußgängerzone oder als einen vergleichbar nutzbaren

Bereich auszugestalten?

2.    Wie ist der aktuelle Stand zu den Planungen und zur möglichen Bebauung der der-zeit als Parkplatz genutzten Fläche an der Mönchstraße (Mönchstraße 51)?

 

3.    Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, eine Erschließung der Parkfläche und der Zufahrt zur Tiefgarage Löwensches Palais über das unter 2. benannte Grundstück an der Mönchstraße zu realisieren?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Die Heilgeiststraße hat sich im Abschnitt zwischen der Ossenreyerstraße und der Mönch-straße zu einem attraktiven Einkaufsbereich entwickelt, der auch dazu beiträgt, das Einzel-handelsangebot in der Altstadt nachhaltig zu bereichern. Im Rahmen eines Ortstermins der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion äußerten Anwohner und Einzelhändler die Einschätzung, dass eine weitere Attraktivitätssteigerung durch eine Ausweitung der Fußgängerzone möglich sei.

 

Abwägen muss man dabei sicher, dass dieser Abschnitt der Heilgeiststraße durch den Auto-verkehr derzeit für die Zufahrt zu den Parkplätzen im hinteren Bereich des Löwenschen Palais‘ wie auch zur darunterliegenden Tiefgarage genutzt wird. Da sich aber lt. Verwaltung auf dem benachbarten Parkplatz an der Mönchstraße grundsätzlich die Chance einer intelli-genten Stellplatzlösung anbietet und der Bau einer Quartiersgarage geprüft wird, sehen wir die Möglichkeit, hier auch die Anbindung zu den dahinterliegenden Parkplätzen zu prüfen.

 

 

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass auch die Parkplätze im Hinterhof der Heilgeiststraße

12 - 14 nur über die Heilgeiststraße erreichbar sind. In Abstimmung mit den anwesenden Einzelhändlern wollen wir aber prüfen, ob ein Teil dieses Straßenabschnitts (Heilgeiststraße ab Zufahrt Heilgeiststraße 12 - 14 bis zur Ossenreyer Straße) als Fußgängerzone ausgewiesen werden kann.