Betreff
Knallkörperverbot an Silvester
Einreicher: SPD-Fraktion
Vorlage
AN 0203/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Zur Verringerung des Schmutzes an Silvester, des Lärmes und der Sachbeschädigungen, die an Silvester entstehen, soll bis zum Silvester 2019 ein Verbot für Feuerwerkskörper, die einen bloßen Knalleffekt erzielen (sog. Knallkörper wie z.B. Chinaböller, zylindrischer und kubischer Kanonenschlag), in der gesamten Hansestadt erlassen werden.

In der Innenstadt, insbesondere in der historischen Altstadt, soll das private Feuerwerk gänzlich unterlassen und verboten werden. Das von der Stadt gesponserte Feuerwerk am Hafen bietet dafür einen Ausgleich.

 

 


Begründung:

Knallkörper, d.h. Feuerwerkskörper mit bloßem Knalleffekt, sind in vielerlei Hinsicht problematisch:

a)       Der Knalleffekt ist für viele belästigend. Vor allem wenn die Körper in kleine Gassen, Tunnel, Innenhöfe etc. geworfen werden, schallt es sehr – für Haustiere wie Katzen oder Hunde ist dies weit unangenehmer als es für viele Menschen ohnehin ist.

b)      Die Reste des Knallkörpers verteilen sich und werden, selbst von Leuten, die ihre benutzten Feuerwerkskörper wegräumen, oftmals liegen gelassen, da sie sehr klein sind. Dementsprechend entsteht eine starke Verschmutzung, die dann schlussendlich von Reinigungsdiensten beseitigt werden muss.

c)       Ob willkürlich oder „aus Versehen“: Dass minimale oder auch größere Schäden an Gebäuden und anderen Dingen entstehen, ist keine Seltenheit. Wenn Knallkörper bspw. nahe an Gebäudewände gezündet werden, entstehen Rückstände von der Explosion an dieser. Die Zerstörung des Borwinbrunnens in der Barlachstadt Güstrow ist ein Beispiel dafür, welche Ausmaße das Zünden von Knallkörpern an historischen Objekten haben kann.

d)      Nicht zuletzt können Feuerwerkskörper auch eine gesundheitliche Gefahr darstellen. Dies gilt nicht nur bei einer nicht sachgerechten Handhabung dieser oder bei der Benutzung von Feuerwerkskörpern unter starkem Alkoholkonsum, sondern auch für Feuerwerkskörper, die nicht TÜV geprüft sind. Die Verwendung solcher aus anderen Ländern importierter Knallkörper kommt, obwohl sie nicht zulässig sind, immer wieder vor. Verspätetes oder verfrühtes Zünden sind nur einige der ungewünschten Gefahren, die diese bergen. Hinzu kommt, dass die größere Sprengkraft dieser die unter Punkt a bis c genannten Probleme verstärkt.

 

Ein Gesamtverbot des privaten Feuerwerks in der Altstadt sehen wir deshalb als notwendig an, weil wir die unnötige Verschmutzung und potentielle Beschädigung der Altstadt nicht tolerieren. Die Konstruktion der historischen Altstadt besteht aus vielen nahe beieinander stehenden Gebäuden, die lediglich von kleinen Gassen und ein paar größeren Straßen getrennt werden – dies sorgt dafür, dass das Zünden eines Knallkörpers in der gesamten Altstadt zu hören ist (siehe Punkt a). Davon abgesehen, gibt es jedes Jahr an Silvester ein großes Feuerwerk, das von der Hansestadt organisiert wird, sodass ein privates Feuerwerk im näheren Umraum nicht nötig ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.