Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Zur
Verringerung des Schmutzes an Silvester, des Lärmes und der Sachbeschädigungen,
die an Silvester entstehen, soll bis zum Silvester 2019 ein Verbot für
Feuerwerkskörper, die einen bloßen Knalleffekt erzielen (sog. Knallkörper wie
z.B. Chinaböller, zylindrischer und kubischer Kanonenschlag), in der gesamten
Hansestadt erlassen werden.
In der
Innenstadt, insbesondere in der historischen Altstadt, soll das private
Feuerwerk gänzlich unterlassen und verboten werden. Das von der Stadt
gesponserte Feuerwerk am Hafen bietet dafür einen Ausgleich.
Begründung:
Knallkörper,
d.h. Feuerwerkskörper mit bloßem Knalleffekt, sind in vielerlei Hinsicht
problematisch:
a)
Der Knalleffekt ist für viele belästigend. Vor
allem wenn die Körper in kleine Gassen, Tunnel, Innenhöfe etc. geworfen werden,
schallt es sehr – für Haustiere wie Katzen oder Hunde ist dies weit
unangenehmer als es für viele Menschen ohnehin ist.
b)
Die Reste des Knallkörpers verteilen sich und
werden, selbst von Leuten, die ihre benutzten Feuerwerkskörper wegräumen,
oftmals liegen gelassen, da sie sehr klein sind. Dementsprechend entsteht eine
starke Verschmutzung, die dann schlussendlich von Reinigungsdiensten beseitigt
werden muss.
c)
Ob willkürlich oder „aus Versehen“: Dass minimale
oder auch größere Schäden an Gebäuden und anderen Dingen entstehen, ist keine
Seltenheit. Wenn Knallkörper bspw. nahe an Gebäudewände gezündet werden,
entstehen Rückstände von der Explosion an dieser. Die Zerstörung des
Borwinbrunnens in der Barlachstadt Güstrow ist ein Beispiel dafür, welche
Ausmaße das Zünden von Knallkörpern an historischen Objekten haben kann.
d)
Nicht zuletzt können Feuerwerkskörper auch eine
gesundheitliche Gefahr darstellen. Dies gilt nicht nur bei einer nicht
sachgerechten Handhabung dieser oder bei der Benutzung von Feuerwerkskörpern
unter starkem Alkoholkonsum, sondern auch für Feuerwerkskörper, die nicht TÜV
geprüft sind. Die Verwendung solcher aus anderen Ländern importierter
Knallkörper kommt, obwohl sie nicht zulässig sind, immer wieder vor.
Verspätetes oder verfrühtes Zünden sind nur einige der ungewünschten Gefahren,
die diese bergen. Hinzu kommt, dass die größere Sprengkraft dieser die unter
Punkt a bis c genannten Probleme verstärkt.
Ein
Gesamtverbot des privaten Feuerwerks in der Altstadt sehen wir deshalb als
notwendig an, weil wir die unnötige Verschmutzung und potentielle Beschädigung
der Altstadt nicht tolerieren. Die Konstruktion der historischen Altstadt
besteht aus vielen nahe beieinander stehenden Gebäuden, die lediglich von
kleinen Gassen und ein paar größeren Straßen getrennt werden – dies sorgt
dafür, dass das Zünden eines Knallkörpers in der gesamten Altstadt zu hören ist
(siehe Punkt a). Davon abgesehen, gibt es jedes Jahr an Silvester ein großes
Feuerwerk, das von der Hansestadt organisiert wird, sodass ein privates
Feuerwerk im näheren Umraum nicht nötig ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.