Einreicher: Michael Adomeit, Einzelbürgerschaftsmitglied
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, damit das ehemalige Volkswerfthochhaus unter Denkmalschutz gestellt werden kann.
Begründung:
Das ehemalige
Volkswerfthochhaus war zur Zeit seiner Erbauung in den Jahren 1972 bis 1974 mit
einer Nutzfläche von 8500 Quadratmeter und seinem Stahlgerippebau das modernste
und innovativste Großraumbüro seiner Zeit in der DDR.
Harald Engler,
Mitarbeiter „Historische Forschungsstelle zur Bau- und Planungsgeschichte der
DDR“ im Leibnitz Institut für Raumbezogene Sozialforschung Erkner-Berlin
erklärt „aus seiner Sicht sollten ostdeutsche Städte generell konstruktiv mit
ihrem DDR-Bauerbe als Teil der Kunstgeschichte umgehen.
Es habe interessante
Ansätze gerade beim industriellen Bauen gegeben.
Das finde ich auch.
Eine in den
Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung verwiesene Beratung ergab bis
zum heutigen Tag kein Ergebnis.
Stralsund benötigt
jedoch dringend Büroräume.
gez. Michael Adomeit
Einzelbürgerschafts-
mitglied