Betreff
Volkswerfthochhaus unter Denkmalschutz stellen
Einreicher: Michael Adomeit, Einzelbürgerschaftsmitglied
Vorlage
AN 0199/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, damit das ehemalige Volkswerfthochhaus unter Denkmalschutz gestellt werden kann.

 

 


Begründung:

 

Das ehemalige Volkswerfthochhaus war zur Zeit seiner Erbauung in den Jahren 1972 bis 1974 mit einer Nutzfläche von 8500 Quadratmeter und seinem Stahlgerippebau das modernste und innovativste Großraumbüro seiner Zeit in der DDR.

 

Harald Engler, Mitarbeiter „Historische Forschungsstelle zur Bau- und Planungsgeschichte der DDR“ im Leibnitz Institut für Raumbezogene Sozialforschung Erkner-Berlin erklärt „aus seiner Sicht sollten ostdeutsche Städte generell konstruktiv mit ihrem DDR-Bauerbe als Teil der Kunstgeschichte umgehen.

Es habe interessante Ansätze gerade beim industriellen Bauen gegeben.

Das finde ich auch.

 

Eine in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung verwiesene Beratung ergab bis zum heutigen Tag kein Ergebnis.

Stralsund benötigt jedoch dringend Büroräume.

 

 


gez. Michael Adomeit

Einzelbürgerschafts-

mitglied