Sachverhalt:

Gegenstand dieser Vorlage ist die zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Stralsund vom 06.11.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.08.2017, für die Zeit ab 01.01.2020.

Diese so genannte technische Satzung ist auch eine rechtliche Grundlage für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren und der Winterdienstgebühren.

Mit der vorgesehenen Änderung der Straßenreinigungssatzung soll lediglich das Reinigungsklassenverzeichnis, welches auch für die Straßenreinigungsgebührensatzung gilt, bedarfsgerecht angepasst werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Stralsund über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) einschließlich der Änderung des Reinigungsklassenverzeichnisses.

 

 

 

 


Lösungsvorschlag:

Die Änderung der Satzung sollte vorgenommen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zur Straßenreinigung nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V zu erfüllen und um auf Grundlage des Kalkulationszeitraumes für die Jahre 2020 und 2021 der Gebührenerhebungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern nachzukommen.

 


Alternativen:

Von der Änderung der Straßenreinigungssatzung wird abgesehen. In diesem Fall würde das bisherige Reinigungsklassenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung vom 06.11.2015, geändert durch Satzung vom 02.08.2017, fortgelten. Zum Zwecke der sachgerechten Gebührenerhebung ist zu beachten, dass der Inhalt des Reinigungsklassenverzeichnisses für die Straßenreinigungssatzung nicht vom Inhalt des Reinigungsklassenverzeichnisses für die Straßenreinigungsgebührensatzung abweicht.