Sachverhalt:
Gemäß
§ 40 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt
Stralsund wählt die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund für die Dauer ihrer Wahlperiode
zwei Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters aus dem Kreis der dem
Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten. Die
gewählten Stellvertreter/innen sind für die Dauer ihrer Amtszeit in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 5 KV M-V). Sie bleiben bis
zum Amtsantritt eines/r neu gewählten Stellvertreters/in im Amt. Die
Reihenfolge der Stellvertretung ist mit der Wahl festzulegen.
Mit
dem gesonderten Vorschlag, den bisherigen Senator und zweiten Stellvertreter
des Oberbürgermeisters Herrn Heino Tanschus in das Amt des Senators und ersten
Stellvertreters zu wählen, ist eine andere Person zum/r zweiten
Stellvertreter/in zu wählen.
Der
Oberbürgermeister schlägt vor, Frau Dr. Sonja Gelinek in die Funktion der
zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters zu wählen.
Frau Dr. Gelinek ist seit
01.09.2019 Leiterin des Amtes für Schule und Sport bei der Hansestadt
Stralsund. Sie ist eine dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordnete
leitende Bedienstete. Insoweit erfüllt sie die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach
§ 40 Abs. 3 KV M-V. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung
zur Ehrenbeamtin liegen vor.
Lösungsvorschlag:
Frau Dr. Sonja Gelinek wird mit
Wirkung vom 01.10.2019 für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft zur Senatorin und
zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters gewählt und in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin berufen.
Alternativen:
Sofern Frau
Dr. Gelinek nicht gewählt wird, wäre eine andere Person zu wählen, die die
Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen
aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird diese Mehrheit nicht
erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann
niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung
zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand. Bei zwei oder mehr
Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten
Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. (§ 40
Abs. 1, S. 2 bis 5 KV M-V)
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Frau Dr. Sonja Gelinek wird mit Wirkung vom 01.10.2019 für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund zur Senatorin und zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters gewählt und in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin berufen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Mit der ehrenamtlichen Funktion des zweiten Stellvertreters
des Oberbürgermeisters ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung gemäß § 6
der Entschädigungsverordnung M-V i. V. m. § 14 Abs. 5 der Hauptsatzung
verbunden. Die Aufwendungen sind im Haushaltsplan berücksichtigt.