Betreff
Wahl des/der Senators/in und 2. Stellvertreters/in des Oberbürgermeisters
Vorlage
PV 0006/2019
Art
Personalvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund wählt die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund für die Dauer ihrer Wahlperiode zwei Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten. Die gewählten Stellvertreter/innen sind für die Dauer ihrer Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 5 KV M-V). Sie bleiben bis zum Amtsantritt eines/r neu gewählten Stellvertreters/in im Amt. Die Reihenfolge der Stellvertretung ist mit der Wahl festzulegen.

 

Mit dem gesonderten Vorschlag, den bisherigen Senator und zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters Herrn Heino Tanschus in das Amt des Senators und ersten Stellvertreters zu wählen, ist eine andere Person zum/r zweiten Stellvertreter/in zu wählen.

 

Der Oberbürgermeister schlägt vor, Frau Dr. Sonja Gelinek in die Funktion der zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters zu wählen.

 

Frau Dr. Gelinek ist seit 01.09.2019 Leiterin des Amtes für Schule und Sport bei der Hansestadt Stralsund. Sie ist eine dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordnete leitende Bedienstete. Insoweit erfüllt sie die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 40 Abs. 3 KV M-V. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Ehrenbeamtin liegen vor.

 

Lösungsvorschlag:

Frau Dr. Sonja Gelinek wird mit Wirkung vom 01.10.2019 für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft zur Senatorin und zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters gewählt und in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin berufen.

 

Alternativen:

Sofern Frau Dr. Gelinek nicht gewählt wird, wäre eine andere Person zu wählen, die die

Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand. Bei zwei oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. (§ 40 Abs. 1, S. 2 bis 5 KV M-V)

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag:

Frau Dr. Sonja Gelinek wird mit Wirkung vom 01.10.2019 für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund zur Senatorin und zweiten Stellvertreterin des Oberbürgermeisters gewählt und in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin berufen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Mit der ehrenamtlichen Funktion des zweiten Stellvertreters des Oberbürgermeisters ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung gemäß § 6 der Entschädigungsverordnung M-V i. V. m. § 14 Abs. 5 der Hauptsatzung verbunden. Die Aufwendungen sind im Haushaltsplan berücksichtigt.