Betreff
Wahl des/der Senators/in und 1. Stellvertreters/in des Oberbürgermeisters
Vorlage
PV 0005/2019
Art
Personalvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund wählt die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund für die Dauer ihrer Wahlperiode zwei Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten. Die gewählten Stellvertreter/innen sind für die Dauer ihrer Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 5 KV M-V). Sie bleiben bis zum Amtsantritt eines/r neu gewählten Stellvertreters/in im Amt. Die Reihenfolge der Stellvertretung ist mit der Wahl festzulegen.

 

Der Senator und erste Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herr Holger Albrecht, scheidet mit Ablauf des 30.09.2019 durch Eintritt in den Ruhestand aus dem Dienstverhältnis mit der Hansestadt Stralsund aus. Damit endet auch das Ehrenbeamtenverhältnis und er kann wegen dem Wegfall der Wählbarkeitsvoraussetzungen auch nicht wiedergewählt werden.

 

Der Oberbürgermeister schlägt vor, den seit dem 01.04.2017 im Ehrenamt befindlichen Senator und zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters Heino Tanschus in die Funktion des ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters zu wählen.

 

Herr Tanschus ist seit Februar 2012 Leiter des Ordnungsamtes bei der Hansestadt Stralsund. Er ist ein dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneter leitender Bediensteter. Insoweit erfüllt er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 40 Abs. 3 KV M-V.

 

Die Wahl bedarf der Mehrheit aller Mitglieder der Bürgerschaft (40 Abs. 1 Satz 2 KV M-V).

Lösungsvorschlag:

Herr Heino Tanschus wird mit Wirkung vom 01.10.2019 für die Dauer der jetzigen Wahlperiode der Bürgerschaft zum Senator und ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt. Damit endet das bisherige Ehrenamtsverhältnis in der Funktion des Senators und zweiten Stellvertreters mit Ablauf des 30.09.2019. Herr Tanschus wird erneut in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter berufen.

 

 

Alternativen:

Sofern Herr Tanschus nicht gewählt wird, wäre eine andere Person zu wählen, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand. Bei zwei oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. (§ 40 Abs. 1, S. 2 bis 5 KV M-V)

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Herr Heino Tanschus wird mit Wirkung vom 01.10.2019 für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund zum Senator und ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt und in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter berufen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Mit der ehrenamtlichen Funktion des ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung gemäß § 6 der Entschädigungsverordnung M-V i.V.m. § 14 Abs. 5 der Hauptsatzung verbunden. Die Aufwendungen sind im Haushaltsplan berücksichtigt.