Sachverhalt: Dem Zoo Stralsund wurde eine Geldspende für den „Bau von Unterbringung weiterer Tierarten“ in einem Spendenangebot unterbreitet, das gemäß Dienstanweisung Nr. 03/2012 mit Stand vom 25.04.2013 vom Oberbürgermeister entgegengenommen und zur Beschlussfassung an die Bürgerschaft verwiesen wurde.
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt: Die in der Anlage aufgeführte Spende von der WBG Volkswerft eG wird angenommen und dem Zoo für den genannten Zweck („Bau von Unterbringung weiterer Tierarten“) zur Verfügung gestellt
Lösungsvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spenden in Höhe von insgesamt 2.500,00 Euro.
Alternativen: Die Spenden werden nicht angenommen, sondern vom Verwahrkonto an den Spender zurücküberwiesen.