Betreff
zu TOP 7.4 "Änderung der Hauptsatzung / Geschäftsordnung"; hier: Aussprache bei Kleinen Anfragen
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/FDP- Fraktion, Fraktion Bürger für Stralsund
Vorlage
AN 0121/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß Änderungssatzung entsprechend Anlage 1.

 


Begründung:

 

Die Möglichkeit zur Aussprache sollte, wie es bei Großen Anfragen in der Bürgerschaft bereits seit langer Zeit üblich ist, generell gegeben sein. Wenn der/die Einreichende von sich aus auf die Aussprache verzichtet, ist dies unproblematisch, diese Möglichkeit ist natürlich weiterhin gegeben.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1:


Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund

 

Aufgrund des § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (KV M-V, GVOBl. M-V S. 777,833) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 20.06.2019 und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die folgende dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund erlassen:

 

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund vom 03.03.2012 (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2011-V-11-0621 vom 08.12.2011), bekannt gemacht im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund Nr. 1/2012 vom 02.03.2012, zuletzt geändert am 19.04.2018 (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018-VI-04-0772) wird wie folgt geändert:

 

 

§ 8, Absatz 5 wird ersetzt durch:

„Kleine Anfragen müssen spätestens am neunten Kalendertag vor der Sitzung um 09:00 Uhr bei dem/der Präsident/in vorliegen; verspätet eingegangene gelten als für die nächste Sitzung gestellt. Eine Aussprache findet auf Antrag des Einreichers statt, jede Fraktion hat bis zu 3 Wortmeldungen, Einzelbürgerschaftsmitglieder haben eine Wortmeldung. Über eine darüber hinausgehende Aussprache lässt der Präsident abstimmen und sie findet statt, wenn die Mehrheit der anwesenden Bürgerschaftsmitglieder dafür stimmt.“

 

Artikel 2 – In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 20.06.2019 in Kraft.

 

Stralsund……………..