Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/FDP- Fraktion, Fraktion Bürger für Stralsund
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Änderung der
Hauptsatzung gemäß Änderungssatzung entsprechend Anlage 1.
Begründung:
Die Möglichkeit zur Aussprache sollte, wie es bei Großen
Anfragen in der Bürgerschaft bereits seit langer Zeit üblich ist, generell
gegeben sein. Wenn der/die Einreichende von sich aus auf die Aussprache
verzichtet, ist dies unproblematisch, diese Möglichkeit ist natürlich weiterhin
gegeben.
Anlage 1:
Elfte Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund
Aufgrund des § 5 Absatz 2 der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.07.2011 (KV M-V, GVOBl. M-V S. 777,833) wird nach
Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 20.06.2019 und Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde die folgende dritte Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund erlassen:
Artikel 1 – Änderung der
Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Hansestadt
Stralsund vom 03.03.2012 (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2011-V-11-0621 vom 08.12.2011),
bekannt gemacht im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund Nr. 1/2012 vom
02.03.2012, zuletzt geändert am 19.04.2018 (Bürgerschaftsbeschluss Nr.
2018-VI-04-0772) wird wie folgt geändert:
§ 8, Absatz 5 wird ersetzt
durch:
„Kleine Anfragen müssen spätestens am neunten Kalendertag vor der Sitzung um
09:00 Uhr bei dem/der Präsident/in vorliegen; verspätet eingegangene gelten als
für die nächste Sitzung gestellt. Eine Aussprache findet auf Antrag des
Einreichers statt, jede Fraktion hat bis zu 3 Wortmeldungen,
Einzelbürgerschaftsmitglieder haben eine Wortmeldung. Über eine darüber
hinausgehende Aussprache lässt der Präsident abstimmen und sie findet statt,
wenn die Mehrheit der anwesenden Bürgerschaftsmitglieder dafür stimmt.“
Artikel 2 – In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit Wirkung
vom 20.06.2019 in Kraft.
Stralsund……………..