Betreff
zu TOP 7.4 "Änderung der Hauptsatzung / Geschäftsordnung"; hier: Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
Vorlage
AN 0118/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund und ihre Ausschüsse wird wie folgt geändert:

§ 20, Absatz 2 wird ersetzt durch:

„Für Wahlen und Bestellungen, die laut Gesetz oder Hauptsatzung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen, gilt das Quotenverfahren mit Restausgleich nach Hare/Niemeyer.“

 


Begründung:

 

Bei Verhältniswahlen, wie z.B. der Bürgerschaftswahl, gibt es nach der Wahl immer den Bedarf der Festlegung eines Verfahrens, mit dessen Hilfe man ermitteln kann, aus welcher Anzahl von Wählerstimmen welche Zahl von Abgeordneten in den zu wählenden Gremien resultiert. Grundsätzlich gibt es bei allen bekannteren Sitzzuteilungsverfahren

1. d’Hondt (Höchstzahlverfahren)

2. Hare/Niemeyer (Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen) und
3. Sainte-Lague/Schepers (Divisorverfahren mit Standardrundung)
kleinere Ungerechtigkeiten zu akzeptieren. Das derzeitig in der Bürgerschaft genutzte Verfahren nach d’Hondt führt allerdings in der aktuellen Situation zu einer solch immensen Verzerrung, dass sowohl aus demokratietheoretischer als auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive eine Änderung auf das Verfahren nach Hare/Niemeyer sinnvoll ist, um Gleichheit und Unmittelbarkeit des Wählerwillens möglichst gut zu gewährleisten.