Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund beschließt:
Die Geschäftsordnung für die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund und ihre Ausschüsse wird wie folgt
geändert:
§ 20, Absatz 2 wird ersetzt
durch:
„Für Wahlen und Bestellungen, die laut Gesetz oder Hauptsatzung nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen, gilt das Quotenverfahren mit
Restausgleich nach Hare/Niemeyer.“
Begründung:
Bei
Verhältniswahlen, wie z.B. der Bürgerschaftswahl, gibt es nach der Wahl immer
den Bedarf der Festlegung eines Verfahrens, mit dessen Hilfe man ermitteln
kann, aus welcher Anzahl von Wählerstimmen welche Zahl von Abgeordneten in den
zu wählenden Gremien resultiert. Grundsätzlich gibt es bei allen bekannteren
Sitzzuteilungsverfahren
1.
d’Hondt (Höchstzahlverfahren)
2.
Hare/Niemeyer (Quotenverfahren
mit Restausgleich nach größten Bruchteilen) und
3. Sainte-Lague/Schepers (Divisorverfahren mit Standardrundung)
kleinere Ungerechtigkeiten zu akzeptieren. Das derzeitig in der Bürgerschaft
genutzte Verfahren nach d’Hondt führt allerdings in der aktuellen Situation zu
einer solch immensen Verzerrung, dass sowohl aus demokratietheoretischer als auch
aus verfassungsrechtlicher Perspektive eine Änderung auf das Verfahren nach
Hare/Niemeyer sinnvoll ist, um Gleichheit und Unmittelbarkeit des Wählerwillens
möglichst gut zu gewährleisten.