Sachverhalt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen. In einem gesonderten Beschluss entscheidet die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund haben den Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2012 in der Fassung vom 29.05.2019 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund fasste das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2012 zusammen und erteilte einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. das
Jahresergebnis 2012 nach Veränderung der Rücklagen in Höhe von – 10.657.531,78
EUR
gemäß § 44 Absatz 5 GemHVO-Doppik M-V auf neue Rechnung vorzutragen,
2. gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2012 der Hansestadt
Stralsund festzustellen,
3. dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander Badrow,
gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung zu
erteilen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses führte trotz des eingeschränkten Bestätigungsvermerks zu keinen Beanstandungen, die so wesentlich sind, dass diese der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich vollumfänglich den vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen angeschlossen und einen abschließenden Prüfvermerk erstellt.
Gleichzeitig beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum
31.12. 2012 sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters zu empfehlen.
Eckdaten des Jahresabschlusses 2012:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 beträgt 653.227.955,19 EUR.
- Das Eigenkapital zum 31.12.2012 beträgt 293.149.036,89 EUR.
- Die Ergebnisrechnung 2012 der Hansestadt
Stralsund weist im ordentlichen Ergebnis einen
Fehlbetrag von 15.531.052,51 EUR aus. Unter Einrechnung des
außerordentlichen
Ergebnisses erhöht sich dieser Fehlbetrag als Jahresergebnis vor
Veränderung der
Rücklagen auf 16.059.566,94 EUR. In die Kapitalrücklage sind 121.743,32
EUR eingestellt
und 5.523.778,48 EUR entnommen worden. Die Entnahme setzt sich aus 650,3 TEUR aus
außerordentlichen Aufwendungen
aus einer Rückstellungskorrektur sowie aus einem
Dienstherrenwechsel zusammen
sowie aus der Entnahme aus der zweckgebundenen
Kapitalrücklage für investiv
gebundene Zuweisungen gemäß § 18 Absatz
4 GemHVO-
Doppik zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe der Differenz
zwischen den
planmäßigen Abschreibungen und
den korrespondierenden Erträgen durch die Auflösung
der Sonderposten in Höhe von
4.873,5 TEUR.
Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt – 10.657.531,78 EUR.
- Die Finanzrechnung weist jahresbezogen einen Saldo der laufenden
Ein- und
Auszahlungen in Höhe von – 12.498.838,71 EUR aus. Per 31.12.2012 wird
unter
Einrechnung des Vortrages aus dem Vorjahr ein Saldo der laufenden Ein-
und
Auszahlungen in Höhe von –
14.158.497,30 EUR ausgewiesen.
Über die Behandlung des Jahresergebnisses ist zu beschließen.
Die Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2012 wurde vom Oberbürgermeister bestätigt.
Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2012, zur Bilanz und zur Ergebnis- und Finanzrechnung sind dem beigefügten Jahresabschluss 2012 und dem Prüfbericht zu entnehmen.