Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen. In einem gesonderten Beschluss entscheidet die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V über die Entlastung des Oberbürgermeisters. 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund haben den Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2012 in der Fassung vom 29.05.2019 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund fasste das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2012 zusammen und erteilte einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. das Jahresergebnis 2012 nach Veränderung der Rücklagen in Höhe von – 10.657.531,78

    EUR  gemäß § 44 Absatz 5 GemHVO-Doppik M-V auf neue Rechnung vorzutragen,  

 

2. gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2012 der Hansestadt

    Stralsund festzustellen,

 

3. dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander Badrow,

    gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung zu

    erteilen.


Die Prüfung des Jahresabschlusses führte trotz des eingeschränkten Bestätigungsvermerks zu keinen Beanstandungen, die so wesentlich sind, dass diese der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich vollumfänglich den vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen angeschlossen und einen abschließenden Prüfvermerk erstellt.

Gleichzeitig beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum

31.12. 2012 sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters zu empfehlen. 

 

Eckdaten des Jahresabschlusses 2012:

- Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 beträgt 653.227.955,19 EUR.

 

- Das Eigenkapital zum 31.12.2012 beträgt 293.149.036,89 EUR.

 

- Die Ergebnisrechnung 2012 der Hansestadt Stralsund weist im ordentlichen Ergebnis einen

  Fehlbetrag von 15.531.052,51 EUR aus. Unter Einrechnung des außerordentlichen

   Ergebnisses erhöht sich dieser Fehlbetrag als Jahresergebnis vor Veränderung der

   Rücklagen auf 16.059.566,94 EUR. In die Kapitalrücklage sind 121.743,32 EUR eingestellt 

   und 5.523.778,48 EUR entnommen worden. Die Entnahme setzt sich aus 650,3 TEUR aus

   außerordentlichen Aufwendungen aus einer Rückstellungskorrektur sowie aus einem

   Dienstherrenwechsel zusammen sowie aus der Entnahme aus der zweckgebundenen

   Kapitalrücklage für investiv gebundene Zuweisungen   gemäß § 18 Absatz 4 GemHVO-

   Doppik zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe der Differenz zwischen den

   planmäßigen Abschreibungen und den korrespondierenden Erträgen durch die Auflösung

   der Sonderposten in Höhe von 4.873,5 TEUR. 

   Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt  – 10.657.531,78 EUR.

 

- Die Finanzrechnung  weist jahresbezogen einen Saldo der laufenden Ein- und

  Auszahlungen in Höhe von – 12.498.838,71 EUR aus. Per 31.12.2012 wird unter

  Einrechnung des Vortrages aus dem Vorjahr ein Saldo der laufenden Ein- und

  Auszahlungen  in Höhe von – 14.158.497,30 EUR ausgewiesen. 

 

Über die Behandlung des Jahresergebnisses ist zu beschließen.

 

Die Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2012 wurde vom Oberbürgermeister bestätigt.

Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2012, zur Bilanz und zur Ergebnis- und Finanzrechnung sind dem beigefügten Jahresabschluss 2012 und dem Prüfbericht zu entnehmen.